Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Gegen Ausverkauf von Flächen

Kabinett beschließt Entwurf des Sächsischen Agrarstrukturgesetzes

Sachsen will Share Deals bei landwirtschaftlichen Flächen zwar nicht grundsätzlich verbieten, ansässige Bauern sollen aber besser geschützt werden, vor allem vor überhöhten Kaufpreisen.

Lesezeit: 3 Minuten

Sachsens Kabinett hat den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes zur Anhörung freigegeben. Mit dem Gesetz sollen regional ansässige Landwirte soweit EU- und verfassungsrechtlich möglich im Grundstücksverkehr bevorzugt werden.

Darüber hinaus werden Landwirte bei Kauf und Pacht landwirtschaftlicher Flächen vor spekulativ überhöhten Marktpreisen geschützt. Ein wesentliches Anliegen ist es zudem, den Zugriff auf Landwirtschaftsflächen (Eigentum und Pacht) "in einer Hand" auf ein verträgliches Maß zu beschränken. Damit kann der Einfluss einzelner Marktteilnehmer begrenzt werden.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Betriebsnachfolge oft nur über Anteilsübertragungen möglich

Allerdings sollen Anteilserwerbe (share deals) nicht grundsätzlich unterbunden werden. Auf Grund der sächsischen Agrarstruktur, innerhalb derer ein großer Teil der Betriebe als juristische Person oder Personengesellschaft betrieben wird, ist eine Betriebsnachfolge nur über Anteilsübertragungen möglich. Dem trägt der Gesetzentwurf Rechnung.

Das steht im Entwurf

  • Um spekulativ überhöhte Preise zu begrenzen, sieht der Gesetzentwurf eine Höchstpreisgrenze für Grundstücksveräußerungen in Höhe von 20 % über dem Verkehrswert vor. Die Pachtzinshöhe bei Landpachtverträgen soll maximal 50 % über dem ortsüblichen Vergleichspachtzins liegen dürfen. Dazu werden regionale Pachtpreisspiegel eigeführt.
  • Ebenfalls vorgesehen ist eine Anzeigepflicht für die Übertragung von Anteilen (share deals) an Unternehmen mit Besitz oder Eigentum an landwirtschaftlich nutzbaren Flächen. Wird dabei festgestellt, dass dabei die Konzentrationsgrenze überschritten wird, muss der entsprechende Akteur seinen Flächenzugriff auf die gesetzliche Konzentrationsgrenze reduzieren. Das Verwaltungsverfahren zur Prüfung von Share Deals und vergleichbaren Rechtsgeschäften wird beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) geführt.
  • Der Erwerb landwirtschaftlich nutzbarer Flächen durch Nichtlandwirtinnen und -landwirte soll weiter erschwert werden. Ein Baustein dafür ist die Erweiterung der Vorkaufsrechte durch die gemeinnützige Sächsische Landsiedlung GmbH (SLS). Diese kann auch dann in Kaufverträge eintreten, wenn aktuell ein erwerbsbereiter Landwirt nicht vorhanden ist. Die SLS hat das Grundstück dann aber innerhalb von höchstens zehn Jahren agrarstrukturverbessernd zu verwenden.
  • Eingeführt werden soll zudem eine Flächenkonzentrationsgrenze von 2.500 ha. Unternehmen und sonstige Akteure sollen über diese Grenze hinweg nicht dauerhaft landwirtschaftlich Flächen ankaufen oder anpachten oder über beherrschende Gesellschaftsbeteiligungen mittelbar besitzen können. Betriebe, die bei Inkrafttreten diese Konzentrationsgrenze bereits überschreiten, sollen Bestandsschutz erhalten. Damit würden Betriebsstrukturen geschützt, die sich auf eine bestimmte Flächengröße und Bewirtschaftung eingerichtet haben.
  • Die Mindestgröße für die Genehmigungsbedürftigkeit von Grundstücksverkäufen wird auf 1 ha heraufgesetzt, unabhängig von den Eigenschaften des Erwerbenden. Für Grundstückskaufverträge über Weinbau-, Erwerbsobstbau-, Erwerbsgartenbau-, und Fischzuchtflächen soll eine Freigrenze von 0,25 ha gelten.
  • Grundstücksübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden erleichtert.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.