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topplus EUROPA/Antimikrobielle Resistenzen/EPSCO

Kampf gegen Antimikrobielle Resistenzen beginnt in den Ställen

Antibiotika in Tierställen nur in Ausnahmefällen. CDU-Europaabgeordneter Peter Liese und Kinderarzt zieht mit Ex-Herzchirurg und EU-Gesundheitskommissar an einem Strang

Lesezeit: 3 Minuten

Die Verabreichung von Antibiotika in der Tiermast muss auf unbedingt notwendige Ausnahmen beschränkt bleiben. Diese Position vertritt der EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis.

Im Vorfeld des Gesundheits- und Verbraucherschutzministerrates (EPSCO) am kommenden Freitag rief der litauische ehemalige Herzchirurg die EU-Mitgliedstaaten dazu auf, die Ratsempfehlungen für einen verantwortungsbewussten Umgang von Antibiotika durch Landwirte und Tierärzte zu beschließen.

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Jährlich sterben 30.000 Menschen in der EU, weil immer mehr Erreger beim Menschen gegen klassische Antibiotikamedizin Resistenzen entwickeln. Einen erheblichen Anteil an der Immunisierung gegen Antibiotika geht auf den verbreiteten Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht vor allem in Ställen zurück.

Deutschland weist erste Erfolge bei der Minderungsstrategie auf

„Es darf nicht sein, dass unhygienische Bedingungen in der Tiermast durch Antibiotika versucht werden wettzumachen“, wendet sich auch der nordrhein-westfälische CDU-Europaabgeordnete und Kinderarzt Peter Liese gegen einen ausufernden Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung.

Deutschland hat bereits - vor allem in der Schweinemast - Erfolge bei der Antibiotika-Minderungsstrategie zu verzeichnen. In den letzten vier Jahren ist der Antibiotikaverbrauch deutlich gesunken. Dies belegen Statistiken des aktuellen Statusberichts zum Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung der "QS Qualität und Sicherheit GmbH". Das im Jahre 2012 eingerichtete QS Antibiotikamonitoring wertet Daten von über 2.300 Tierärzten aus und erfasst nach eigenen Angaben mehr als 4,1 Millionen tierhärztliche Behandlungsbelege.

Ab 2022 wird präventiver Antibiotika-Einsatz EU-weit verboten

Das Europäische Parlament (EP) stimmte am 25. Oktober 2018 mit großer Mehrheit für die im Tierarzneimittel-Paket enthaltene Verordnung zum restriktiveren Einsatz von Antibiotika. Die geplanten europäischen Rechtsvorschriften über Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel sehen eine große Bandbreite an Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenz und zur Förderung eines umsichtigen und verantwortungsvollen Umgangs mit anti­mikrobiellen Mitteln vor.

Ab 2022 wird es in der EU verboten sein, antimikrobielle Mittel für die Förderung des Wachstums von Tieren zu verwenden und antimikrobielle Mittel präventiv über Arzneifuttermittel oder präventiv an Gruppen von Tieren zu verabreichen.

Des Weiteren müssen Drittstaaten bei Einfuhren in die EU das Verbot antimikrobieller Mittel als Wachstumsförderer sowie die Beschränkungen für antimikrobielle Mittel, die dem menschlichen Gebrauch vorbehalten sind, beachten. Leistungsförderer sind in der Tiermast in der EU bereits seit rund 15 Jahren verboten.

Durch die neuen EU-Verordnungen sollen die europäischen Verbraucher besser vor dem Risiko geschützt werden, dass sich antimikrobielle Resistenzen infolge der Einfuhr von Tie­ren oder von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern ausbreiten.

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