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Kappung der Direktzahlungen auf 60 000 Euro bis 100 000 Euro als eine Option

Die Europäische Kommission erwägt als eine mögliche Option bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Kappung der Direktzahlungen aus der Ersten Säule auf einen jährlichen Betrag zwischen 60 000 Euro und 100 000 Euro je landwirtschaftlichen Betrieb.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission erwägt als eine mögliche Option bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Kappung der Direktzahlungen aus der Ersten Säule auf einen jährlichen Betrag zwischen 60 000 Euro und 100 000 Euro je landwirtschaftlichen Betrieb.


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Dabei sollte jedoch die Beschäftgigung in den Betrieben Berücksichtigung finden, um keine Arbeitsplätze zu gefährden. Die mögliche Option, die laut Kommission noch der weiteren Analyse bedarf, findet sich in einem internen Papier zur Zukunft der GAP nach 2020 hervor, das AGRA-EUROPE vorliegt. Die offizielle Vorstellung der Mitteilung dazu durch EU-Agrarkommissar Phil Hogan ist für den 29. November geplant.


Durch eine Kappung soll die Verteilung der Mittel „gerechter“ werden, da der EU-Kommission zufolge gegenwärtig etwa 20 % der Landwirte zusammen rund 80 % der Direktzahlungen erhalten. Ziel müsse es vor allem sein, die Mittel eher den mittelständischen - 5 ha bis 250 ha - und kleinen Familienbetrieben - mit weniger als 5 ha - zukommen zu lassen. Dazu sei eine Umverteilung der jetzigen Zahlungen notwendig, heißt es in dem Bericht.


Dem Papier zufolge sieht die Kommission einen Investitionsstau in der Landwirtschaft, zu dessen Abbau die Europäische Investitionsbank (EIB) den Landwirten mehr Unterstützung zukommen lassen soll. Des Weiteren wird erwogen, die Landwirtschaft im Rahmen der zukünftigen GAP auch beim Management verschiedener Risiken stärker zu unterstützen. Vorstellbar ist für die Brüsseler Beamten hier die Einrichtung von Krisenfonds.


Darüber hinaus sollte nach den Überlegungen der EU-Kommission den Bauern auch dabei geholfen werden, ihre Position in der Wertschöpfungskette zu stärken, damit sie auf dem Markt ein höheres Einkommen erzielen können. In dem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass das mittlere Einkommen der Landwirte in allen EU-Staaten noch deutlich unterhalb des Durchschnittseinkommens aller Beschäftigten liegt.

Schließlich stellt die Kommission fest, dass die Agrarwirtschaft auch für neue Landwirte attraktiver zu machen sei, um eine Verjüngung der Bevölkerung in den ländlichen Regionen Europas zu erreichen. In dem internen Papier wird angeregt, dass die GAP nach 2020 auch Strukturprobleme im ländlichen Raum angehen müsse. Zudem sei mehr beim Kampf gegen den Klimawandel und zur Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen (UN) für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu unternehmen.

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