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Kaum weniger Landverbrauch durch erleichterten Häuserbau in Städten

Die Bundesregierung kann keine Angaben dazu machen, ob das erleichterte Bebauungsverfahren in Städten und Gemeinden den gewünschten Effekt auf den Arbeitsplatzerhalt und einen geringeren Flächenverbrauch im Außenbereich zur Folge hat. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen hervor.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung kann keine Angaben dazu machen, ob das erleichterte Bebauungsverfahren in Städten und Gemeinden den gewünschten Effekt auf den Arbeitsplatzerhalt und einen geringeren Flächenverbrauch im Außenbereich zur Folge hat. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen hervor.


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Das Erleichterte Verfahren war den Angaben zufolge im Jahr 2007 im Baugesetzbuch eingeführt worden, um „die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung“ zu regeln. In den dort genannten Fällen kann auf eine Umweltprüfung verzichtet und Bürger laut den Grünen „in weit geringerem Maße beteiligt“ werden.


Die Bündnisgrünen vermuten, dass die als Ausnahme gedachte Regelung vielerorts als Regelfall eingesetzt wird. Sie wollten unter anderem wissen, wie oft das beschleunigte Verfahren seit seiner Einführung angewendet und ob die Auswirkungen überprüft würden.


Die Regierung erklärte, sie habe keine Angaben dazu. Den Bund treffe aber auch keine Vollzugsverantwortlichkeit. Außerdem gebe es keine förmliche Evaluierungspflicht. Was sie aber feststellen könne, sei der Rückgang des Flächenverbrauchs allgemein, betonte die Bundesregierung. So habe sich die Flächenneuinanspruchnahme seit 2007 von durchschnittlich 113 ha pro Tag auf 74 ha täglich im Jahr 2012 reduziert.


Die Bundesregierung bemühe sich außerdem um eine Richtigstellung: Zweck des betreffenden Paragraphen im Baugesetzbuch sei es gewesen, durch Verfahrenserleichterungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung die Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Siedlungsbereiches weniger attraktiv zu gestalten. Diesem Zweck diene die Vorschrift nach wie vor. Dem ungeachtet finde eine Öffentlichkeitsbeteiligung „nach denselben Grundsätzen wie im vereinfachten Verfahren“ statt. Auch seien die Belange des Natur- und Umweltschutzes immer zu berücksichtigen.

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