Die landwirtschaftliche Alterskasse sieht keine Grundrente vor, wie sie die Politik gerade für alle anderen Rentner diskutiert wird. Das ärgert die Bauern sehr.
Die Große Koalition will Rentnern, die 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und 30 bis 80% des Durchschnittseinkommens erwirtschaftet haben, ab 2021 eine Grundrente zahlen.
Davon werden Landwirte aber wohl nicht viel haben. Denn in der Alterskasse ist weder eine Grundrente noch eine vergleichbare Lösung vorgesehen. Das stößt vielen ehemaligen Landwirten, die jahrzehntelang gearbeitet haben und oft aufgrund eines geringen Einkommens keine ausreichende Altersversorgung aufbauen konnten, bitter auf. Der Deutsche Bauernverband fordert deshalb eine der Grundrente entsprechende Regelung für Alterskassenrentner.
Auch Nebenerwerbslandwirte und Ehepartner von Landwirten, die 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, werden meist keine Grundrente bekommen. Denn die Einkommensgrenzen, ab denen die Grundrente entfällt, liegen monatlich bei 1250 € für Ledige und 1950 € für Verheiratete.
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Die Große Koalition will Rentnern, die 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und 30 bis 80% des Durchschnittseinkommens erwirtschaftet haben, ab 2021 eine Grundrente zahlen.
Davon werden Landwirte aber wohl nicht viel haben. Denn in der Alterskasse ist weder eine Grundrente noch eine vergleichbare Lösung vorgesehen. Das stößt vielen ehemaligen Landwirten, die jahrzehntelang gearbeitet haben und oft aufgrund eines geringen Einkommens keine ausreichende Altersversorgung aufbauen konnten, bitter auf. Der Deutsche Bauernverband fordert deshalb eine der Grundrente entsprechende Regelung für Alterskassenrentner.
Auch Nebenerwerbslandwirte und Ehepartner von Landwirten, die 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, werden meist keine Grundrente bekommen. Denn die Einkommensgrenzen, ab denen die Grundrente entfällt, liegen monatlich bei 1250 € für Ledige und 1950 € für Verheiratete.