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Keine Nachteile beim BAFöG durch Corona-bedingten Ernteeinsatz

Bei BAFöG-Beziehern wird das Einkommen aus einem Coronabedingten Einsatz nur auf das BAFöG der jeweiligen Beschäftigungsmonate angerechnet.

Lesezeit: 2 Minuten

Damit Studenten durch Corona-bedingte Einsätze z.B. in der Landwirtschaft keine Nachteile beim BAFöG erleiden, hat der Gesetzgeber die Anrechnungsregeln geändert.

Bei Studenten und Berufsfachschülern, die BAFöG beziehen, wird das Einkommen aus einem pandemiebedingten Einsatz nur auf das BAFöG der jeweiligen Beschäftigungsmonate angerechnet. Für die Zeit vor und nach dem entsprechenden Einsatz erhalten die BAFöG Empfänger weiterhin ihren regulären monatlichen Fördersatz. Diese Regelungen gelten für pandemiebedingte Einsätze im Gesundheitswesen, sozialen Einrichtungen und auch in der Landwirtschaft.

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Im Normalfall wird das Erwerbseinkommens der BAFöG-Empfänger auf alle Monate des BAFöG -Bewilligungszeitraumes (i.d.R. 1 Jahr) angerechnet. Die Folge: Bei hohen Zuverdiensten in kurzen Zeiträumen reduziert sich das BAFöG für den gesamten Bewilligungszeitraum oder fällt komplett weg. Jetzt gelten für die Fälle, in denen Studenten und Fachschüler helfen, z.B. die fehlenden osteuropäischen Saisonkräfte auf den landwirtschaftlichen Betrieben zu ersetzen, die neuen Anrechnungsregelungen.

Rückwirkend ab Anfang März

Diese gelten nach einer Mitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung rückwirkend ab dem 1. März 2020 und werden solange Anwendung finden, wie die gegenwärtige Pandemie dauert und entsprechende Tätigkeiten von BAFöG-Berechtigten zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer negativen Folgen erfordert. Weitere Einzelheiten und Beispielsrechnungen finden Sie unter www.bafoeg.de

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