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Urteil

Keine Prämie für verbuschte Weide

Für die Behörden und Gerichte gibt es eine Grenze, wo der Status einer Weide aufhört, auch wenn sie beweidet wird. Dann gibt es keine Prämie...

Lesezeit: 1 Minuten

Wachsen auf einer Fläche mehr als 50 % andere Pflanzenarten wie Schilf, Sträucher oder Bäume statt Gras oder Grünfutterpflanzen, ist die Fläche nicht beihilfefähig – selbst wenn sie beweidet wird. Ein solch überwiegender Bewuchs schließe die Beweidung aus. Die bleibe nur möglich, solange nur einzelne z.B. Bäume dort wachsen, so das OVG Niedersachsen (Az.: 10 LA 160/19) mit Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (s. top agrar 7/2019, S. 29).

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