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Keine Rechtfertigung für stärkere Regulierung des Bodenmarkts

Eine Studie im Auftrag des BMEL kommt zu dem Ergebnis, dass Maßnahmen für eine stärkere Regulierung landwirtschaftlicher Bodenmärkte nicht notwendig sind. Eine Erhöhung der Transparenz sei wichtiger.

Lesezeit: 3 Minuten

Nicht gerechtfertigt sind nach Einschätzung der beiden Agrarökonomen Prof. Alfons Balmann und Prof. Martin Odening gegenwärtig Maßnahmen für eine stärkere Regulierung landwirtschaftlicher Bodenmärkte. Weder mit Hinweisen auf eine vermeintliche Marktmacht noch auf hohe Flächenkonzentrationen ließen sich solche Eingriffe derzeit begründen, so die Wissenschaftler in einer Veröffentlichung der Forschungsgruppe FORLand unter dem Dach der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).

In ihrer Studie im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums üben der Direktor des Leibniz-Instituts für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) in Halle und der Leiter des Fachgebiets Allgemeine Betriebslehre des Landbaus an der Berliner Humboldt-Universität scharfe Kritik an bisherigen Gesetzesinitiativen einiger Bundesländer. Es stehe zu befürchten, „dass staatliche Institutionen versuchen, auf der Basis ideologischer Vorstellungen Entscheidungen über den Zugang zum Boden zu treffen, anstelle von Unternehmen auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen“. In den Gesetzentwürfen und Leitbildern werde eine Reihe von Begriffen wie „Preismissbrauch“, „marktbeherrschende Stellung“, „ungesunde Bodenverteilung“ sowie „breite Streuung des Bodeneigentums“ zwar umfänglich verwendet, jedoch nur sehr vage definiert und kaum begründet.

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Keine regional differenzierten Analysen

Die Autoren bestätigen, dass Marktmacht ein Marktversagen hervorrufen und zu Wohlfahrtsverlusten führen könne. Allerdings könne Marktmacht auf Bodenmärkten nur lokal auf den jeweiligen dezentralen Teilmärkten empirisch gemessen werden. Regional differenzierte Analysen lägen bislang jedoch weder für Deutschland insgesamt noch für einzelne Bundesländer flächendeckend vor. Gleichzeitig lieferten Indikatoren für potentielle Marktmacht wie Konzentrationsmaße für Flächenbewirtschaftungen oder Bodeneigentum sowie darauf aufbauende wissenschaftliche Analysen von Preiseffekten bislang keinen Hinweis auf eine Bodenmarktmacht in größerem Umfang. Ebenfalls nicht belegt ist den Wissenschaftlern zufolge ein Zusammenhang zwischen Eigentums- und Bewirtschaftungskonzentration sowie dem Anstieg der Bodenpreise in den letzten Jahren.

Verhandlungsmacht durch Informationsvorsprung

Um das Entstehen von Marktmacht auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten zu verhindern, schlagen Balmann und Odening insbesondere die Erhöhung der Transparenz auf Kauf- und Pachtmärkten vor. Erreicht werden könne dies über die Durchsetzung der Anzeigepflicht von Pachtverträgen, da Verhandlungsmacht überlegener Marktakteure häufig aus Informationsvorsprüngen gegenüber anderen Marktteilnehmern resultiere. Einen Beitrag zur gewünschten Transparenz sehen die Wissenschaftler auch in der Offenlegung des Anteilserwerbs an Unternehmen mit Bodeneigentum. Daneben empfehlen Balmann und Odening eine Sanktionierung von Verhaltensweisen wie Absprachen oder Nötigungen bei der Abgabe von Preisangeboten oder -forderungen, die darauf abzielen, den Wettbewerb auf den Bodenmärkten einzuschränken. Dazu zählten etwa Absprachen oder Nötigungen bei der Abgabe von Preisangeboten oder -forderungen.

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