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Keine Rechtssicherheit: DBV mit Einheitspatent unglücklich

Das einheitliche EU-Patent , das ab 2014 kommt, darf den Schutz der Landwirte vor einer Haftung für eine unbeabsichtigte Vermehrung von patentgeschützten Tieren und Pflanzen nicht aushebeln. Das hat DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born jetzt betont. Patente auf Tiere und Pflanzen, die den Zugang zur Genetik von Nutztieren und –pflanzen begrenzen, lehnt der DBV grundsätzlich ab.

Lesezeit: 2 Minuten

Das einheitliche EU-Patent, das ab 2014 kommt, darf den Schutz der Landwirte vor einer Haftung für eine unbeabsichtigte Vermehrung von patentgeschützten Tieren und Pflanzen nicht aushebeln. Das hat DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born jetzt betont.



Patente auf Tiere und Pflanzen, die den Zugang zur Genetik von Nutztieren und –pflanzen begrenzen, lehnt der DBV grundsätzlich ab. Im deutschen Patentgesetz seien jedoch Ausnahmen für Landwirte und Züchter geschaffen worden. "Das neue EU-Patent lässt dagegen befürchten, dass diese positiven Regelungen zukünftig ausgehebelt werden", erklärte Born.


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Zwar habe die EU das Landwirteprivileg in das Regelungspaket aufgenommen. Das Züchterprivileg gelte dagegen so wie es aussieht wohl nur für Pflanzen, nicht für Tiere. Auch die deutsche Auskreuzungsregelung ist nach Verbandsinformationen nicht enthalten. „In diesen Punkten muss dringend nachgebessert werden“, machte Born deutlich.


Nach der Auskreuzungsregelung bleibt biologisches Material, das im Bereich der Landwirtschaft unbeabsichtigt gewonnen wurde, vom Patentschutz ausgenommen. Sie wurde in Deutschland aufgrund der negativen Erfahrungen aus dem amerikanischen Rechtsraum eingeführt, um Landwirte vor dem Haftungsrisiko zu schützen, wenn patentiertes Material auf ihren Flächen auskreuzt.



Der Bauernverband sprach sich daher für eine Regelung aus, wonach nationale mit der Biopatentrichtlinie in Einklang stehende Ausnahmen auch weiterhin gelten. Das sehe die Bundesregierung genauso, erklärte Born. (ad)


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