Der Bund lehnt die neuerliche Initiative der ostdeutschen Länder zur Übernahme der Flächen im Bestand der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) erwartungsgemäß ab.
Für eine unentgeltliche Übertragung der BVVG-Flächen sehe er nicht zuletzt aus fiskalischen Erwägungen „keine Veranlassung“, heißt es in einem Schreiben, das der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Werner Gatzer, den ostdeutschen Länderagrarministern übermittelt hat.
Auch einem Verkaufsstopp für die BVVG-Flächen erteilte Gatzer eine Absage. Der Staatssekretär erinnerte in dem Schreiben an die erfolglosen Anläufe einzelner Länder in der Vergangenheit, die BVVG-Flächen zu übernehmen. Die dabei erörterten Maßstäbe hätten weiterhin Gültigkeit. Das gelte für die rechtlichen Probleme einer Flächenübertragung im Hinblick auf das Treuhandgesetz, das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und das Beihilferecht ebenso wie für die fiskalischen Aspekte.
Gleichwohl sei er zu einem Gespräch mit den Ressortchefs über die von ihnen vorgetragenen agrarstrukturellen und umweltpolitischen Zielsetzungen bei der weiteren Privatisierungspraxis bereit, so Gatzer.
Transparentes Verfahren
Der Staatssekretär verwies zugleich auf die Grundlagen der Privatisierung. Neben den gesetzlichen Vorgaben verfahre die BVVG nach den zwischen Bund und Ländern vereinbarten und bereits mehrfach angepassten Privatisierungsgrundsätzen. Dabei sei den Interessen der Länder umfassend Rechnung getragen und insbesondere der Kaufdruck erheblich reduziert worden.
Ausdrücklich wies Gatzer die Kritik an der Verkaufspraxis der BVVG zurück. Mit der Vergabe über Ausschreibungen handele die BVVG nach den geltenden wettbewerbs- und handelsrechtlichen Vorschriften „und gewährleistet seit 28 Jahren durch ein transparentes Verfahren Planungssicherheit“. Bei den Käufern handele es sich entgegen anderslautender Behauptungen überwiegend um ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe.