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Keller will SuedLink-Korridor durch Thüringen verhindern

Die Stromleitung SuedLink ist in Thüringen unerwünscht. Das hat das Landeskabinett deutlich gemacht und sich auf die Einleitung rechtlicher Maßnahmen gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur verständigt. „Wir wollen Planungsfehler frühzeitig korrigieren und so ein rechtssicheres Planungsverfahren gewährleisten."

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Die Stromleitung SuedLink ist in Thüringen unerwünscht. Das hat am Dienstag das Landeskabinett deutlich gemacht und sich auf die Einleitung rechtlicher Maßnahmen gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur verständigt.

 

„Wir wollen mögliche Planungsfehler frühzeitig korrigieren und so ein rechtssicheres Planungsverfahren gewährleisten. Daher begrüße ich die Entscheidung des Kabinetts“, sagte Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller. Sie gab aber auch zu bedenken, dass man rechtliches Neuland betrete, indem das Land bereits vor dem Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses rechtliche Schritte einleite.

 

Ministerin Keller wies darauf hin, dass nach dem Gebot der Geradlinigkeit das geplante Erdkabel von SuedLink nicht durch Thüringen verlaufen dürfe. „Wir wehren uns mit allen rechtlich möglichen Mitteln gegen den geplanten Trassenkorridorverlauf der Bundesnetzagentur, da dieser zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Thüringer Kultur- und Naturlandschaft führt. Wir wollen erreichen, dass das von Thüringen in das Verfahren eingebrachte Trassenkorridornetz entlang der Luftlinie im Verfahren verbleibt, um fehlerhafte Vorfestlegungen zu vermeiden. Ein fehlerfreies und transparentes Planungsverfahren ist unabdingbar für einen zügigen Netzausbau, dessen Akzeptanz in der Bevölkerung und damit einer gelingenden Energiewende“, so Keller.

 

Aus Sicht Thüringens wurden durch die Bundesnetzagentur so weitgehende Vorfestlegungen im Trassenkorridorverlauf getroffen, dass es geboten ist, Verfahrensfehler im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes frühzeitig geltend zu machen.

 

Am 23. Januar 2018 entschied die Bundesnetzagentur, dass der Thüringer Vorschlag einer alternativen Trassenführung von SuedLink im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt wird. Die Landesregierung hatte im Mai 2017 ein alternatives Korridornetz entlang der Luftlinie des SuedLink-Vorhabens Nr. 3 Brunsbüttel – Großgartach außerhalb Thüringens vorgeschlagen. Aus Sicht Thüringens widersprechen die Planungen der Bundesnetzagentur dem von der Bundesregierung selbst eingeführten Gebot der Geradlinigkeit.

 

Nach den Plänen der Netzbetreiber TenneT und TransnetBW soll der SuedLink-Trassenkorridor durch Thüringen verlaufen. Der SuedLink würde aus den beiden Verbindungen Wilster in Schleswig-Holstein nach Großgartach in Baden-Württemberg sowie Brunsbüttel, ebenfalls Schleswig-Holstein, nach Grafenrheinfeld in Bayern bestehen.

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