Seit dem 1. Oktober gilt in Niedersachsen die neue Jagdzeitenregelung. Mitgliedern, die gegen diese Entscheidung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg klagen wollen, sichern der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) und die Landesjägerschaft Niedersachsen ihre Unterstützung zu.
Wie das Landvolk berichtet, werden die beiden Verbände dabei unter anderem vom Verband für Naturschutz und ökologische Jagd unterstützt. „Besonders die Aufhebung der Jagdzeit auf Bläss- und Saatgänse und die Verkürzung der Jagdzeit auf Wasserfederwild in Schutzgebieten entbehren jeder ausreichenden fachlichen Begründung“, sagte ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen vor den 800 Teilnehmern der ZJEN-Mitgliederversammlung in Bad Fallingbostel. Das Recht der Jagdausübung sei Bestandteil des Nutzungsrechtes am Eigentum und durch das Grundgesetz vor unangemessenen Übergriffen streng geschützt. „Das Oberverwaltungsgericht muss nun klären, ob diese Einschränkungen noch verfassungsgemäß sind“, sagte Ehlen.