Spanien und Italien sind mit Klagen gegen die Schaffung eines EU-Patents gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Dienstag den Einspruch der beiden Länder gegen die Einführung des Patents in zunächst 25 Mitgliedstaaten zurück.
Nachdem der Rat 2011 aufgrund des Widerstands von Rom und Madrid keinen Konsens über die Form eines EU-Patents finden konnte, beschlossen die übrigen Länder mit einer sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit voranzugehen, die Ende 2012 besiegelt wurde. Spanien und Italien bestreiten die Rechtmäßigkeit dieses Vorstoßes.
Der EuGH betonte jedoch, da es den Mitgliedstaaten nicht möglich sei, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums für die gesamte EU eine gemeinsame Regelung zu erreichen, trage der angefochtene Beschluss zum Prozess der europäischen Integration bei. Den Mitgliedstaaten sei eine Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des Patentrechts nicht verboten. Die Voraussetzung, wonach eine Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit nur als „als letztes Mittel” erteilt werden dürfe, sei erfüllt.
Das beabsichtigte EU-Patent biete einen einheitlichen Schutz im Gebiet aller beteiligten Mitgliedstaaten. Ferner beeinträchtige der Beschluss - entgegen dem Vorbringen der Kläger - weder den Binnenmarkt noch den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union. Er verletze auch nicht die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der nicht beteiligten Mitgliedstaaten.
Spanien hat seine Attacken gegen das Patent jedoch noch nicht aufgegeben: Erst im vergangenen März reichte Madrid zwei neue Klagen beim EuGH ein. Bis dazu ein Urteil verkündet wird, dürfte es eine Weile dauern. Deutsche Landwirte hatten im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung eines EU-Patents Bedenken, dass nationale Regelungen wie das Züchter- und das Landwirteprivileg unter die Räder kommen könnten. Dies wurde jedoch verhindert. (AgE)