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Klarstellung zu Dauergrünland begrüßt

Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger hat die von der Europäischen Kommission neu vorgelegte Definition von Dauergrünland „als praxisnahe Entscheidung mit Augenmaß“ bezeichnet.

Lesezeit: 2 Minuten

Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger hat die von der Europäischen Kommission neu vorgelegte Definition von Dauergrünland „als praxisnahe Entscheidung mit Augenmaß“ bezeichnet.


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„Die Kommission hat hier Dialogbereitschaft signalisiert und auf Kritik der Agrarminister und vieler Landwirte reagiert und darüber hinaus weitere unbürokratische Entscheidungen in Fragen der Grünlandbewirtschaftung ankündigt“, erklärte der Minister in Potsdam. Die bisher sehr stringente Auslegung durch die EU habe dazu geführt, dass Brachflächen und Ackerfutterflächen spätestens nach fünf Jahren hätten zwangsweise umgebrochen werden müssen, um den Status für Ackerland zu erhalten.


Fachlich sei es nicht nachvollziehbar, dass sämtliche Futterpflanzenflächen nach einem fünfjährigen Anbau zu Dauergrünland werden sollten. „Dies ist insbesondere in Brandenburg mit seinem hohen Anteil an Pachtflächen ein Problem, da die Verpächter von Ackerland darauf vertrauen, ihre Flächen nach Pachtende als Ackerland zurückzuerhalten“, erläuterte Vogelsänger.


Er begrüßte ausdrücklich die Klarstellung der Kommission, dass bei bestimmten Futterpflanzen, insbesondere bei Leguminosen, Ausnahmen gelten sollen. Für Brandenburgs Bauern seien dabei Eiweißpflanzen wie Luzerne und Klee wichtig. Durch die ebenfalls gewährte Ausnahme für Brachflächen und alle Flächen in Agrarumweltmaßnahmen würden insbesondere die Ackerfutterflächen des ökologischen Landbaus als Ackerflächen erhalten.


In Frankreich äußerte sich Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll lobend über das Entgegenkommen der Kommission. Dadurch werde eine pragmatischere Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) möglich. Gleichzeitig stellte er fest, dass diese Schritte den Antragstellern keinen Mehraufwand verursachten. Die Vorschriften würden vielmehr bei der Bearbeitung der Anträge und zum Zeitpunkt der Kontrollen angewandt.


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