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Kliem kämpft gegen Schweinehaltungs- und betreuungsverbot

Der frühere Thüringer Bauernpräsident Klaus Kliem will das gegen ihn verhängte Schweinehaltungsverbot nicht hinnehmen. Kliem sagte MDR THÜRINGEN, hier gehe es um seine Berufsehre, er wolle nach 45 Jahren in der Landwirtschaft nicht als Tierquäler in Rente gehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der frühere Thüringer Bauernpräsident Klaus Kliem will das gegen ihn verhängte Schweinehaltungsverbot nicht hinnehmen. Kliem sagte MDR THÜRINGEN, hier gehe es um seine Berufsehre, er wolle nach 45 Jahren in der Landwirtschaft nicht als Tierquäler in Rente gehen.


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Das Verwaltungsgericht Weimar hatte ein Schweinehaltungs- und betreuungsverbot gegen den 68-Jährigen bestätigt und damit einen Eilantrag seiner Anwälte zur Aufhebung des Verbots abgelehnt. Weil Kliem Anfang des Jahres mehrere Anordnungen des Veterinäramtes im Unstrut-Hainich-Kreis ignoriert hatte, war ihm Ende April untersagt worden, Schweine zu halten und zu betreuen.


Kliem habe als Chef der Agrar-, Dienstleistungs-, Industrie- und Baugesellschaft (ADIB) "wiederholt und auch grob gegen Vorschriften" für die Tierhaltung verstoßen, heißt es in dem Gerichtsbeschluss zur Begründung. Wiederholt seien kranke und nicht behandelte Schweine in seinen Ställen festgestellt worden. Die Zustände hätten den Tieren "erhebliche und länger anhaltende Schmerzen und Leiden, sowie erhebliche Schäden zugefügt." Es sei deshalb davon auszugehen, dass Kliem "weiterhin derartige Zuwiderhandlungen" begehen werde.


Das Gericht kritisierte, dass Kliem für die Anlage am Ascharaer Kreuz mit 1.300 Sauen und 6.400 Ferkeln Abhilfe zugesagt, es dann aber keine oder nur ungenügende Veränderungen gegeben habe. "Ein Verweis auf möglicherweise nicht zur Verfügung stehendes Personal sei keine Entschuldigung für dieses Vorgehen", so das Verwaltungsgericht weiter.


Um den Betrieb weiterlaufen lassen zu können, hatte Kliem für den Aufzuchtbetrieb einen neuen Betriebsleiter eingesetzt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar ist noch nicht rechtskräftig. Kliems Anwälte legten Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht ein. Nach Auskunft des Veterinäramtes sind die im Januar festgestellten erheblichen Mängel mittlerweile zum größten Teil abgestellt. Die Einhaltung der Tierschutzvorgaben würden ständig kontrolliert.

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