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Klimaklage: Biobauer Allhoff-Cramer verliert vor Gericht gegen VW

Ein Biolandwirt wollte VW gerichtlich zwingen, keine Autos mit Verbrenner mehr zu bauen. Das Gericht wies die Klimaklage nun ab.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Landgericht Detmold hat die Klimaklage des Landwirts Ulf Allhoff-Cramer gegen den Autobauer aus Wolfsburg am Freitag abgewiesen. Dieser wollte erreichen, dass VW ab 2030 keine Autos mit Verbrennermotor mehr bauen darf.

VW hält sich an die Vorschriften

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Laut NDR und WDR wiesen die Richter die Klage "insgesamt als unbegründet" ab. Es sei dem Konzern überlassen, "wie er eine schon eingetretene Beeinträchtigung beseitigt oder eine ernsthaft drohende Beeinträchtigung verhindert", hieß es. Es sei zudem fraglich, ob der Verzicht auf Verbrennermotoren die Klimaerwärmung verhindern werde.

Die Entscheidung des Detmolder Landgerichts ist keine Überraschung. Schon seit dem ersten Verhandlungstermin im Mai 2022 hatte es den Biolandwirt und seine Anwälte immer wieder dazu aufgefordert, seine Klageschrift zu überarbeiten. Das haben sie getan, vergeblich.

Kläger gehen in Berufung

Der Biobauer, der von Greenpeace und weiteren Klägern unterstützt wird, will nun in Berufung gehen. Allhoff-Cramer sieht einen Zusammenhang zwischen den CO2-Emissionen des Konzerns und Ernteausfällen auf seinem Hof bei Detmold (Nordrhein-Westfalen). Der Kohlenstoffdioxid-Ausstoß führe zu Erderwärmung und in der Folge zu einem Anstieg von Dürren und Starkregenfällen, argumentiert er.

Sein ganzer Wald sei abgestorben oder geschädigt, schilderte er immer wieder, seine Rinderweiden seien vertrocknet. Das sind Folgen des Klimawandels, davon ist er überzeugt.

Klimaschutz ist Staatsaufgabe

Für Volkswagen wiederum ist klar, dass Klimaschutz Aufgabe des Gesetzgebers ist. Klagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen seien der falsche Weg und im Recht ohne Grundlage, teilte der Konzern am Freitag mit.

Erst vergangene Woche hatte das Landgericht Braunschweig eine ähnliche Klage abgewiesen. Die Kläger hatten sich in diesem Verfahren auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 berufen. Demnach haben künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz.

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