EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel will im Klimaschutz keine Sonderbehandlung der Landwirtschaft. Von der Forderung Irlands, Verschmutzungsrechte zwischen solchen Wirtschaftsbereichen, die bereits dem Europäischen Emissionshandelssystem (EHS) angehören, und anderen, noch nicht einbezogenen Sektoren wie der Landwirtschaft, austauschen zu dürfen, zeigte sich Fischer Boel nicht begeistert. Das könne die angestrebten Reduktionsziele innerhalb der EHS-Sektoren gefährden. Die Dänin verwies stattdessen auf die Möglichkeit, von gegebenen Mechanismen zur Flexibilisierung Gebrauch zu machen, beispielsweise durch Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern. Irland befürchtet eine Schrumpfung der Viehbestände, sollte die Landwirtschaft wie geplant in das EHS einbezogen werden. Die Kommission hat im Januar vorgeschlagen, die Landwirtschaft verbindlichen Emissionsminderungszielen zu unterwerfen. In Irland trägt der Agrarsektor bezogen auf die Gesamtwirtschaft mit 26 % zum Treibhausgasausstoß bei. Das ist deutlich mehr als in sämtlichen anderen Mitgliedstaaten; der EU-Durchschnitt liegt bei 9 %, in Deutschland sind es 6 %. Das irische Landwirtschaftsministerium sieht allerdings wenig Spielraum für Effizienzverbesserungen.
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