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Klimaschutzgesetz: Auch Landwirtschaft muss bis 2040 mehr CO2 einsparen

Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil will die Bundesregierung schon kommende Woche ihr Klimaschutzgesetz nachschärfen. Darin senkt sie auch die zulässigen CO2-Emissionen für die Landwirtschaft ab.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen neuen Entwurf für das Klimaschutzgesetz verfasst. Schon kommende Woche soll dieser im Kabinett verabschiedet werden. Es umfasst schärfere Reduktionsziele für Treibhausgase bis 2030 und bis 2040 für alle Sektoren.

43% weniger CO2 aus der Landwirtschaft bis 2040

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Laut dem Entwurf, der top agrar vorliegt, wird die Landwirtschaft ihre CO2-Emissionen von heute 70 auf 40 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr 2040 reduzieren müssen. Bis zum Jahr 2030 muss die Landwirtschaft bereits schrittweise eine Reduktion auf 54 Mio. t CO2-Äquivalente schaffen. Im bisherigen Klimaschutzgesetz von 2019 hatte die zulässige Jahresemissionsmenge im Jahr 2030 für die Landwirtschaft noch bei 58 Mio.t CO2-Äquivalente gelegen. Nun muss sie zunächst bis 2030 rund 7% mehr Emissionsminderung als bisher schon geplant bewerkstelligen. Insgesamt muss die Landwirtschaft im Jahr 2040 rund 43% weniger CO2 emittieren als heute.

Maßnahmen stehen noch nicht fest

Unklar ist noch, mit welchen Maßnahmen die Landwirtschaft die Einsparungen hinbekommen soll. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hatte im bisherigen Klimaschutzgesetz vor allem auf Einsparungen bei den klimarelevanten Stickstoff- und Methanemissionen über die Düngung, die Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und bei den Emissionen aus der Tierhaltung gesetzt. Um die Klimaziele zu erreichen, sollte insbesondere die neue Düngeverordnung von 2020 helfen, hatte das BMEL bisher argumentiert. Zudem hatte das BMEL die Emissionsminderung in der Tierhaltung, den Ausbau des Ökolandbaus und die Eindämmung der Lebensmittelverschwendung als Möglichkeiten zur Reduktion der Treibhausgasemission aus der Landwirtschaft angegeben. Eine Reduktion der Tierhaltung hatte das BMEL in den offiziellen Texten bisher nicht aufgeführt.

CO2 Speicherung zusätzlich zur Reduktion

Mit einer Erhöhung der CO2-Speicherung wird die Landwirtschaft den Emissionsminderungen voraussichtlich nicht entgehen können. Eine langfristige Bindung in Wäldern, Pflanzen und Böden wird laut Klimaschutzgesetz als Erhöhung der Kohlenstoffsenke gewertet, die nicht vor der Emissionsminderung schützt. Hier wird die Landwirtschaft über den Humusaufbau auf Äckern, die Speicherung von CO2 in Dauergrünland und Wäldern oder die Wiedervernässung von Mooren jedoch zusätzlich etwas zu den Klimaschutzanstrengungen beitragen können und müssen. Das Klimaschutzgesetz veranschlagt hier eine Speicherleistung von 40 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr 2045.

Einsparungen in anderen Sektoren größer

Im Vergleich zu den anderen Sektoren muss die Landwirtschaft allerdings mit am wenigsten Emissionen einsparen. Mit Abstand den größten Beitrag zur Treibhausgaseinsparung muss die Energiewirtschaft leisten. Sie muss von heute 280 auf 27 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr 2040 reduzieren. Danach folgt die Industrie, die von 186 auf 35 Mio. t CO2 Äquivalente senken muss. Die Jahresemissionsmenge für den Verkehr soll von 150 auf 25 Mio. t CO2-Äquivalente und die für Gebäude von 118 auf 20 Mio. t CO2-Äquivalente fallen. Im Jahr 2040 wäre die Landwirtschaft dann allerdings mit ihren 40 Mio. t der Sektor mit den höchsten CO2-Emissionen.

Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Mit der Neuvorlage des Klimaschutzgesetzes reagiert die Bundesregierung auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus der vergangenen Woche. Es hatte dem Gesetzgeber mit einem wegweisenden Urteil aufgetragen, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Außerdem hatte die Europäische Union Ende April ihre Klimaziele erhöht und sich per Gesetz verpflichtet bis 2030 rund 55% Treibhausgase einzusparen sowie sich bis 2050 die Klimaneutralität vorgenommen. Deutschland strebt mit dem neuen Gesetzentwurf nun an, die Klimaneutralität schon 2045 zu erreichen.

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