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Klöckner begutachtet Waldschäden

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und der Waldbeauftragte des Bundesministeriums, Cajus Julius Caesar, besichtigten am Donnerstag einen Forst in Mecklenburg-Vorpommern. Die langanhaltende Trockenheit und Hitze haben Schäden am Wald hinterlassen. Das Ministerium prüft derzeit, ob Hilfsmaßnahmen nötig sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und der Waldbeauftragte des Bundesministeriums, Cajus Julius Caesar, besichtigten am Donnerstag einen Forst in Mecklenburg-Vorpommern. Die langanhaltende Trockenheit und Hitze haben Schäden am Wald hinterlassen. Das Ministerium prüft derzeit, ob Hilfsmaßnahmen nötig sind.


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„Der Wald ist durch die Trockenheit stark geschädigt“, sagte Klöckner beim Besuch einer Forstbetriebsgemeinschaft. Bereits jetzt sei zu erkennen, dass der Wald unter der Trockenheit gelitten habe. „Ein Großteil der Anpflanzungen und jungen Kulturen ist vertrocknet“, beobachtet Klöckner. Dazu käme noch, dass die Bäume durch die Trockenheit anfälliger für Insektenfraß und Waldbrände seien.


Das gesamte Ausmaß der Schäden könne jedoch erst später festgestellt werden, denn dies hinge vom Witterungsverlauf ab. „Wir brauchen verlässliche Zahlen, Daten und Fakten“, so Klöckner. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) prüfe momentan die Möglichkeiten einer Anpassung und Aufstockung der ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK). Klöckner erklärte außerdem: „Das Thema ist mir so wichtig, dass ich es bei der nächsten Agrarministerkonferenz Ende September erörtern werde“.


Auch Ceasar als Waldbeauftragter des BMEL beobachtet die Schäden im Wald mit großer Sorge: „Nadelholz- und Laubholzkulturen sind gleichermaßen betroffen“, so Ceasar. Gerade im Nordosten auf Böden mit wenig Wasserhaltevermögen seien die Forstkulturen stark betroffen.


Bund und Länder unterstützen die Waldbesitzer bereits jetzt durch Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe GAK beim Umbau von Nadelwäldern, Wegebaus, bei der Anlage von Holzlagerplätzen und der Wiederaufforstung geschädigter Flächen. Außerdem seien nach Informationen des BMEL auch Steuererleichterungen, und –stundungen sowie Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen möglich.

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