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Klöckner fordert Reduktion der Betriebskontrollen

Mit den EU-Agrarministern hat Agrarministerin Klöckner Maßnahmen für die Landwirtschaft in der Coronakrise beraten. Sie fordert die Frist für Agraranträge zu verlängern und Kontrollen auszusetzen.

Lesezeit: 3 Minuten

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich in der heutigen Videokonferenz der EU-Agrarminister für eine Flexibilisierung von Verwaltungs- und Kontrollvorgaben im bei der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) ausgesprochen. Dabei bekräftigte sie nach Informationen aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), dass die Einreichungsfrist für die Anträge der Landwirte für die Agrarzahlungen verlängerter werden soll. Die EU-Kommission hatten den Mitgliedstaaten eine Verlängerung bis 15. Juni erlaubt.

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Außerdem forderte Klöckner, dass die Vorgaben zur Durchführung der Kontrollen angepasst werden sollen. Sie schlug vor, die Kontrollraten zu reduzieren und bestimmte Kontrollen vor Ort sogar ganz auszusetzen. Auch Erleichterungen für die Auszahlung der Förderung sollten ins Auge gefasst werden, hieß es weiter.

Höchstgrenzen für Beihilfen sollen verdoppelt werden

Für die Gewährung von Beihilfen für die Landwirtschaft in der Coronakrise forderte Klöckner mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten. Dafür schlägt sie eine „deutliche Anhebung“ der Höchstgrenzen für Beihilfen vor. Die Kommission sieht bisher eine Höchstgrenze für Zuschüsse und steuerliche Vorteile in Höhe von 62.500 € für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion vor. Diese sollte verdoppelt werden, forderte Klöckner. Zudem will sie die vorgesehene Höchstgrenze von 500.000 € auf 1 Mio. € anheben lassen.

Zusätzlich will das BMEL weitere Vereinfachungen bei den Formalitäten für Beihilfen erreichen. Bei Beihilfen zwischen 1.000 und 10.000 € sollte auf eine Abwicklung nach den De-minimis-Verordnungen und auf die damit verbundenen Formalitäten verzichtet werden, damit Beihilfen in dieser sehr geringen Größenordnung rasch und unbürokratisch gewährt werden können, schlug das BMEL vor. In diesem befristeten Beihilferahmen sollte die landwirtschaftliche Primärerzeugung, insbesondere Sonderkulturbetriebe, angemessen berücksichtigt werden.

Außerdem sollten den landwirtschaftlichen Betrieben laut dem BMEL zusätzliche Entschädigungen auf Grund ausfallender Saisonarbeitskräfte gewährt werden können. Dies solle unter Anpassung des Schadensbegriffs mit Blick auf Selbstständige Saisonkräfte geschehen.

Einreisestopp für Saisonarbeiter ist hart

Zum Einreisestopp für Saisonarbeitskräfte sagte Klöckner im Anschluss an die Agrarratssitzung vor der Presse dieser treffe die Landwirte "enorm hart". Dennoch gelte es, die Entscheidung wegen der Risikominimierung einer weiteren Verbereitung des Coronavirus zu respektieren, so Klöckner weiter.

Als Abhilfe verwies Klöckner auf die seit dem Kabinettsbeschluss vom Montag voran gebrachten Maßnahmen. Sie sprach von einer hohen Beteiligung an den geschalteten Vermittlungsplattformen für Erntehelfer.

Um die Engpässe bei den Arbeitskräften in der Land- und Ernährungswirtschaft zu lindern, hat das Kabinett die Ausweitung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter auf 115 Tage beschlossen, die bereits in Deutschland sind. Außerdem soll eine Saisonbeschäftigung nicht aufs Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Das soll den Anreiz für Inländer erhöhen, nun in der Lebensmittelkette aus zu helfen. Dem Paket sollen bis Freitag noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Zusätzlich sei Bundesinnenminister Seehofer gewillt, das Arbeitsverbot für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern aufzuheben, sagte Klöckner. Außerdem schlug sie vor, dass der Hinzuverdienst von Studenten in der Landwirtschaft nicht mehr beim Bafög angerechnet werden solle.

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