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Nach Brand in Alt Tellin

Klöckner gegen Obergrenze für Tierzahl in Ställen

Auch wenn große Schweinebetriebe per se nicht schlechter bei Kontrolle und Brandschutz sind wie kleine, würde heute wohl nicht mehr so eine Anlage wie in Alt Tellin genehmigt, sagt Julia Klöckner.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach dem Brand einer Schweinezuchtanlage in Mecklenburg-Vorpommern, bei dem Ende März 57.000 Schweine starben, kommen Forderungen nach einer staatlichen Obergrenze für Tierzahlen auf. Im Interview mit der ZEIT lehnt Bundesagrarministerin Julia Klöckner so etwas allerdings ab.

Sie wisse, dass Bürger und Bauern diese Massenbetriebe nicht wollen. Die hohe Zahl der verendeten Tiere mache deutlich, dass eine so extrem hohe Zentralisierung und Konzentration in der Tierhaltung nicht gesund sein kann. Eine Vorgabe zur Tierzahl könne der Staat aber nicht machen.

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„Die Zahl alleine kann es nicht sein. Daran macht sich nicht alleine das Tierwohl fest. Es gibt kleine Betriebe, die haben seit 40 Jahren den Stall nicht umgebaut und halten ihre Kühe teilweise immer noch in Anbindehaltung. Tierwohl setzt auch entsprechenden Platz oder Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere voraus. Und ich meine, die Nutzfläche sollte auch dazu passen, es geht um Größenverhältnisse“, sagte Klöckner.

Laut der CDU-Politikerin ist die Tierkontrolle in Großbetrieben auch nicht schlechter als in kleinen. Und auch auf kleinen Höfe könne es brennen. Allerdings würde eine solche Anlage wie in Mecklenburg-Vorpommern heute wohl nicht mehr genehmigt werden, so Klöckner weiter.

„Es muss aber auch ganz klar gesagt werden, dass sowohl die Genehmigung wie auch die Prüfung von Auflagen oder die Sanktionierung von Verstößen originäre Aufgabe der Länderverwaltungen sind. Der Widerstand der Bevölkerung vor Ort käme noch dazu. Eine Tierhaltung mit mehr Tierwohl muss die Zukunft sein. Deswegen wird Tierwohl auch in der europäischen Agrarpolitik künftig eine größere Rolle spielen“, betonte sie im Interview.

Kein Recht auf Billigfleisch

Zum Thema Toierwohl stellte Klöckner klar, dass der Verbraucher natürlich kein Recht auf Billigfleisch habe. Zwischen Recht auf Fleisch und Luxusgut gebe es was dazwischen. Es gehe um die Qualität, lieber weniger, dafür hochwertiger. „Wir bauen die Tierhaltung in Deutschland um, tiergerechter. Diesen Wechsel kriegen Sie nicht auf Knopfdruck hin, auch nicht mit nur einem Gesetz. Und natürlich kostet das alles Geld und vor allem Zeit. Wenn wir Verbraucher das so wollen, müssen wir auch bereit sein, dafür etwas tiefer in die Tasche zu greifen, für mehr Tierwohl“, so die Ministerin.

Dass das Tierwohlkennzeichen noch im Parlament festhängt, liegt ihrer Meinung nach an der SPD, die sich bei dem Thema gerne wegdrehe. „Zurzeit blockiert sie zum Beispiel eine Reform des Baugesetzbuchs, die wir für den tierwohlgerechten Umbau der Ställe brauchen.“

Langfristiges Ziel müsse sein, die niedrigste Stufe des Tierwohlkennzeichens zum gesetzlichen Mindeststandard zu machen. „Aber wenn wir die Standards von jetzt auf gleich gesetzlich nur für deutsche Landwirte anheben, dann dürfen wir die Schweinebauern beim umfangreichen Umbau zu Tierwohlställen nicht mehr finanziell fördern. Für einen gesetzlichen Mindeststandard darf man keine Fördermittel bekommen, das widerspricht dem EU-Beihilferecht. Und das macht die Erzeugung teurer, importierte Ware liegt dann billiger neben der heimischen Ware.“

Eine Fleischabgabe ist laut Klöckner zur Finanzierung nicht zulässig, weil sie gegen EU-Recht verstößt und Fleisch von ausländischen Produzenten diskriminiert. Die Regierung stelle aber 300 Mio. € Umbauförderung zur Verfügung, die eine verlässliche Finanzierung für die Landwirte bedeuteten. Dazu will sie noch diesen Monat eine Folgeabschätzung vorlegen, wie eine Tierwohlabgabe aussehen könnte.

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