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Spekulationsobjekt Ackerland

Klöckner: "Länder müssen Regulierungslücken im Bodenrecht schließen"

Agrarministerin Klöckner ermahnt die Bundesländer, ihr Bodenrecht an die heutigen Herausforderungen anzupassen und endlich die bestehenden Lücken zu schließen, damit die Spekulation mit Boden endet.

Lesezeit: 3 Minuten

Jedes Jahr geht in Deutschland landwirtschaftliche Nutzfläche an andere Nutzungen verloren. Seit 1993 sind es 1,2 Mio. ha, das entspricht ungefähr der Größe Jamaikas.

Treiber dieser Entwicklung sind Investoren, die – vor allem seit der Finanzkrise 2007 – massiv Geld in den Bodenmarkt stecken. Der Preis pro Hektar Ackerland ist daher seit 2005 um 193 % gestiegen – auf durchschnittlich 25.485 Euro pro Hektar. Eine vergleichbare Entwicklung gibt es bei den Pachtpreisen. Für viele Landwirte ist das ein großes Problem.

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Auf Einladung von Bundesagrarministerin Julia Klöckner haben am Donnerstag Praktiker, Wissenschaftler, Finanzexperten und Politiker auf einer großen Tagung zum Bodenmarkt über diese Herausforderungen diskutiert.

„Die Preise für Ackerland sind explodiert – in den vergangenen 15 Jahren haben sie sich verdreifacht. Vor allem, weil diese Flächen durch Regelungslücken zum Spekulationsobjekt für Finanzinvestoren geworden sind. Die Verlierer dabei sind unsere Landwirte. Sie laufen Gefahr, einen fairen und bezahlbaren Zugang zu der Ressource zu verlieren, die ihnen das Einkommen sichert", sagte Klöckner bei der Veranstaltung.

Sie fordert die Bundesländer auf, hier gegenzusteuern. Sie müssten ihr Bodenrecht an die heutigen Herausforderungen anpassen, endlich die bestehenden Lücken schließen. Deshalb habe sie ein Referat für Bodenmarkt gegründet und den Ländern Vorschläge gemacht. "Denn wir brauchen Bauern, und Bauern brauchen Boden. Rechtlich muss ihnen hier der Rücken gestärkt werden,“ forderte Ministerin Julia Klöckner.

Es gehe vor allem darum, das Vorkaufsrecht von Landwirten auf dem Bodenmarkt zu stärken, betonte die Ministerin. Denn Investoren nutzen Intransparenz und Regulierungslücken: Sie kaufen nicht unmittelbar, sondern erwerben Anteile an Gesellschaften, die Grundstücke besitzen. Solche Anteilskäufe werden im Grundstücksverkehrsgesetz nicht erfasst und demnach auch nicht von den Behörden geprüft. 75 % der Pachtverträge würden von den Verpächtern zudem gesetzeswidrig nicht angezeigt. Das hebele die Preismissbrauchskontrolle aus.

Julia Klöckner weiter: „Dass am Ende Einzelhandelsketten, Banken oder Rückversicherungskonzerne unseren Landwirten die Lebensgrundlage wegkaufen, ist eine besorgniserregende Entwicklung. Da darf nicht länger zugesehen werden.“

Auf der Tagung ging es auch darum, wie der stetige Verlust an Agrarflächen gestoppt werden kann. Jedes Jahr gehen in Deutschland 47.000 ha an fruchtbarem Boden verloren. Ziel des Bundesministeriums ist es nach eigener Aussage, dass Agrarflächen die gleiche Wertschätzung und den gleichen Schutz erfahren wie etwa Siedlungs- und Verkehrsflächen, Naturschutzflächen oder Wald.

Hintergrund

Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 sind die Länder für das landwirtschaftliche Bodenrecht zuständig. Sie müssen das Grundstücksverkehrsgesetz des Bundes, welches landwirtschaftliche Betriebe sichern soll, reformieren. Doch nur Baden-Württemberg hat bisher ein eigenes „Agrarstrukturverbesserungsgesetz“ verabschiedet. In allen anderen Bundesländern gilt weiterhin das Grundstücksverkehrsgesetz des Bundes.

Zum Bodenrecht hatte 2015 eine Expertengruppe 28 Vorschläge vorgelegt, die bislang von keinem Land umgesetzt worden sind. Zu begrüßen ist, dass zumindest einige Länder (Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) neue Gesetze angekündigt haben.

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