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Umbau der Nutztierhaltung

Klöckner lässt Bewertung von Tierwohlabgabe offen

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner äußert sich vorsichtig zu den Empfehlungen der Borchert-Kommission zur Zukunft der Nutztierhaltung. Für die Umsetzung sind politische Mehrheiten nötig.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wand sich am Dienstag bei der offiziellen Präsentation der Ergebnisse des Kompetenznetzwerkes Nutzierhaltung um eine klare persönliche Bewertung der Vorschläge herum. „Ich finde es gut, dass das Kompetenznetzwerk verdeutlicht hat, dass mehr Geld in dieses System muss, wenn es darum geht, dass wir Tierhaltung nachhaltig umbauen wollen“, sagte Klöckner.

Parlamentarier sollen entscheiden

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Zu der konkreten Empfehlung der Expertenkommission gehört die Einführung einer mengenbezogenen Abgabe auf tierische Produkte, die das Gremium als Tierwohlabgabe bezeichnet. Klöckner ließ sich dazu bei der Pressekonferenz keine Bewertung entlocken. „Wir haben ein demokratisches System in Deutschland, das auf Mehrheiten setzt. Wir müssen die Parlamentarier mitnehmen“, sagte Klöckner stattdessen.

Umsetzung noch 2020 unrealistisch

Auch zu der Geschwindigkeit, wie der Umbaupfad der Nutztierhaltung, den die Kommission vorschlägt, umzusetzen sei, äußerte sich Klöckner vorsichtig. Sie warne vor der Erwartung, es könne einen „Schnellschuss in diesem Jahr“ geben, zu dem „jeder ja“ sage. „Wir brauchen einen nationalen Tierwohlkonsens, der länger als eine Legislaturperiode hält und da müssen wir vieles noch vorab mit der EU-Kommission klären“, sagte Klöckner.

BMEL will Machbarkeitsstudie anfertigen

Zu den Empfehlungen werde es nun Gespräche mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und den Ländern, ebenso Konsultationen mit der EU-Kommission geben, kündigte Klöckner an. Außerdem wolle ihr Ministerium „zügig eine Machbarkeitsstudie sowie eine sorgfältige Folgenabschätzung“ auf den Weg bringen.

Borchert dringt auf zügige politische Entscheidung

Klarer wurde der Vorsitzende des Kompetenznetzwerkes, der ehemalige CDU-Bundeslandwirtschaftsminister Jochen Borchert: „Mein Wunsch ist, dass die Fraktionen im Bundestag sich darauf verständigen“, sagte Borchert. "Wir sind jetzt mit der Empfehlung raus gegangen, weil wir eine politische Entscheidung brauchen", sagte er. Ansonsten könne das Gremium seine Arbeit an den Details der Umsetzung, die noch weiter gehe, einstellen, betonte Borchert.

Tierwohlabgabe hält Preisabstand zwischen Standard und Bio

Borchert warb offensiv dafür, die Möglichkeit der Tierwohlabgabe als Finanzierungsinstrument zu nutzen. Die Abgabe würde auf die Menge pro Kilogramm Fleisch erhoben und habe den Vorteil, dass sie mit einer Zweckbindung verbunden sei, erläuterte er. Ein weiterer Vorteil sei, dass mit der Abgabe im Unterschied zur auch möglichen Mehrwertsteuererhöhung nicht der Preisabstand von Standardprodukten zu Bioprodukten erhöht werde, so Borchert weiter.

Preiserhöhung im Vergleich zur Marktentwicklung

Borchert verteidigte auch die Höhe der anvisierten Tierwohlabgabe von 40 Cent/kg. Die Preisentwicklung bei Schweinefleisch sei in den vergangenen zwei Jahren sei auf Grund der der Nachfrageerhöhung in China um ein vielfaches höher gewesen, argumentierte Borchert. Diese Preissteigerung sei ohne große gesellschaftliche Debatten akzeptiert worden, stelle er weiter fest.

Detaillierter Umbauplan samt Finanzierung bis 2040

Die Borchert Kommission hatte sich am vergangenen Freitag auf ihre Empfehlungen zur Nutztierhaltung der Zukunft geeinigt. Sie schlägt darin einen Gesellschaftsvertrag vor, mit dem der Umbau der Nutztierhaltung organisiert und finanziert werden soll.

Zu dem Plan gehört die Einführung eines freiwilligen nationalen Tierwohllabels ab 2020, das ab 2025 von einer verpflichtenden Tierwohlkennzeichnung auf EU-Ebene abgelöst werden soll. Ab 2030 soll der gesetzliche Mindeststandard für die Tierproduktion auf die Stufe 1 des Tierwohllabels angehoben werden. Bis zum Jahr 2040 soll dann der Mindeststandard auf dem Niveau der Stufe 2 ankommen.

Die Kosten für den Umbau berechnet das Kompetenznetzwerk zwischen 1,2 Mrd. € bis 3,6 Mrd. € pro Jahr ab 2040. Rund 80 bis 90 % der entstehenden Mehrkosten sollen den Landwirten beim Umbau ausgeglichen werden. Als „bestgeeignetste Lösung“ dafür wertet das Kompetenznetzwerk die mengenbezogene Tierwohlabgabe.

Folgende Tierwohlaufschläge schlägt das Netzwerk vor:

  • 40 Cent pro kg Fleisch und Fleischverarbeitungsprodukte,
  • 2 Cent pro kg Milch und Frischmilchprodukte sowie Eier
  • und 15 Cent pro kg Käse, Butter und Milchpulver.

Gezahlt werden sollen die Mittel über Tierwohlprämien für laufende Kosten, Investitionsförderung für den Umbau und über spezielle Programme wie zum Beispiel ein Weideprogramm.

Die Empfehlungen zum Nachlesen gibt es hier.

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