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Vorschlag Werbeverbot

Klöckner offen für Beschränkung von Werbung für Junkfood

Klöckner zeigt sich offen für ein Verbot von Werbung für ungesunde, süße Kinderlebensmittel. Bereits 15 % aller Kinder und Jugendlichen im Alter von drei bis 17 Jahren seien übergewichtig, sagte sie.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) steht der Forderung der Grünen nach weniger Werbung für ungesunde Lebensmittel im Fernsehen grundsätzlich offen gegenüber.

„Ich meine, wir müssen an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung stärker in den Blick nehmen“, sagte Klöckner laut dem Magazin Lebensmittelpraxis. Das bedeute auch, über weitergehende Beschränkungen in dem Bereich nachzudenken.

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Angesichts der hohen Zahl von Übergewichtigen in Deutschland hatte die Grünen-Fraktion zuvor gefordert, dass die Werbung für stark zuckerhaltige Produkte und ungesunde Lebensmittel („Junkfood“) reguliert werden müsse. „Gerade Kinder und Jugendliche sind besonders empfänglich für Werbung. Sie müssen besser vor Produkten geschützt werden, die nicht den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation für ausgewogene Ernährung entsprechen“, sagte die Sprecherin für Gesundheitsförderung der Grünen-Fraktion, Kirsten Kappert-Gonther.

Ministerin Klöckner zeigte sich über den Zeitpunkt des Grünen-Vorstoßes verwundert. „Denn die Bundesländer ändern gerade den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, auch für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung. Ein weitreichendes Verbot von Fernsehwerbung haben sie darin nicht vorgesehen“, sagte sie.

Kommende Woche ist zunächst die Einführung des Nutri-Scores Thema im Kabinett. Er zeigt bei verpackten Lebensmitteln auf einen Blick eine Art Nährwertbilanz mit Zucker, Fett und Salz an.

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) hält die von der Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther geforderten Werbeverbote u.a. für Süßwaren für nicht geeignet, um einen Beitrag zur Lösung des gesamtgesellschaftlichen Problems des Übergewichts zu leisten. „Durch einen Verzicht auf Werbung für Süßwaren wird niemand schlanker. Süßwaren sind genussbringende Produkte für die kleinen Freuden im Alltag. In Maßen genossen haben sie daher, wie jedes andere Lebensmittel auch, in einer ausgewogenen Ernährung ihren Platz“, sagt Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des BDSI.

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Bundesregierung sieht keinen Anlass für Änderungen am Nutri-Score

Keinen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung an dem Nährwertkennzeichnungssystem Nutri-Score. Die jetzige Form des Nutri-Score sorge in fast allen Lebensmittelgruppen für eine geeignete Vergleichbarkeit, zitiert der Pressedienst Agra Europe die Regierung.

Verbraucher könnten sich so für „die ernährungsphysiologisch günstigere Wahl“ entscheiden. Auch die Sonderregelungen für einzelne Produktgruppen wie Getränke oder Käse seien „wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar“. Die Kriterien für Käseprodukte berücksichtigten etwa den höheren Kalziumgehalt, der sich positiv auf die Bewertung auswirke.

Die Bundesregierung gibt zu bedenken, dass die erweiterte Nährwertkennzeichnung und lebensmittelorientierte Ernährungsempfehlungen grundsätzlich unterschiedliche Zielsetzungen hätten. Sie seien in ihrem Informationsgehalt getrennt voneinander zu betrachten.

Anders als die Ernährungsempfehlungen verschiedener Gesundheitsorganisationen, wie zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO), gebe eine erweiterte Nährwertkennzeichnung grundsätzlich keine Orientierung über die Ausgewogenheit der gesamten Ernährung und mache keine Aussagen zum Gesundheitswert eines Lebensmittels. Ziel der erweiterten Nährwertkennzeichnung sei es, die Auswahl ernährungsphysiologisch günstigerer Produkte innerhalb einer Produktgruppe beim Einkauf zu erleichtern und damit die Energie- und Nährstoffzufuhr günstig zu beeinflussen.

Beim Nutri-Score handelt es sich der Bundesregierung zufolge um eine Marke, die beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen ist. Inhaberin der Marke sei die „Agènce nationale de la Santé publique France“, kurz „Santé publique France“, eine Behörde im Geschäftsbereich des französischen Gesundheitsministeriums. Als Inhaberin der Marke Nutri-Score habe die Santé publique France Bedingungen für die Nutzung der Marke einschließlich des Berechnungs-Algorithmus in einer Markensatzung erlassen

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