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Mahnung

Klöckner: „Tiertransporte bei Hitze rechtlich nicht erlaubt!“

Die Länder, in denen in den letzten zwei Jahren bei der Sommerhitze wiederholt Viehtransporter angehalten wurden, hat Bundesagrarministerin Klöckner ermahnt, schärfer zu kontrollieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Julia Klöckner hat die Bundesländer ermahnt, sich an geltendes Recht zu halten und die Kontrollen von Viehtransporter bei der aktuellen Hitze zu verschärfen. Denn für die Durchsetzung von tierschutzrechtlichen Vorschriften seien verfassungsrechtlich die Länder und ihre Behörden zuständig. Sie sind laut Klöckner daher auch verantwortlich für die Zulassung bzw. Nichtzulassung von solchen Transporten.

Auch auf europäischer Ebene hatte die CDU-Politikerin kürzlich den Tierschutz beim Transport angesprochen. Sie forderte eine einheitliche Anwendung der EU-Tierschutztransportverordnung. Zuletzt hatte sie Veterinärzertifikate für Schlachttiere mit Drittstaaten widerrufen und mit den zuständigen Bundesländern alle Transporte aus dem Hochsommer 2017 und 2018 in die Türkei aufgearbeitet, bei denen der Verdacht nahelag, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

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Bei der jüngsten Agrarministerkonferenz hatten die Bundesländer beschlossen, eine Datenbank für Transportrouten zu entwickeln. Darin sollen die Länder Informationen über Transportrouten teilen können, etwa zu der Frage, ob es entlang einer Route ausreichend Versorgungsstationen gibt. „Diese Datenbank ist ein weiterer Baustein, der helfen soll, unsere Tiertransporte tierschutzgerecht durchzuführen. Die Datenbank soll Grundlage für die Veterinäre vor Ort sein, um die Plausibilität von Transportplanungen besser bewerten zu können“, so Klöckner am Freitag.

Am 27. Mai fand die Auftaktsitzung der für die Einrichtung der Datenbank gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Berlin statt. Es gilt, die technische Anbindung an bereits etablierte Systeme zu klären, um eine rasche Entwicklung voranzutreiben. Das Friedrich-Loeffler Institut arbeite dabei eng mit den Ländern und dem Bund zusammen, um eine praktische Anwendungsoberfläche zu schaffen. Es geht auch um die Frage, welche Informationen in die Datenbank einfließen werden. Hier könnte es sich zum Beispiel um den genauen Standort der Versorgungsstation, der Art und Anzahl an Stallungen für bestimmte Tierarten und Kontaktdaten der Stationen handeln. „Die Datenbank ist ein System, das den Ländern zur Verfügung stehen wird, diese Thematik steht jedoch nicht im Zusammenhang mit Abfertigungsspuren an Grenzkontrollstellen“, so Klöckner.

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