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Pflanzenschutz

Klöckner will auch Neonikotinoid Thiacloprid verbieten

Der nächste Wirkstoff der Neonikotinoide, Thiacloprid, steht auf der Streichliste. Landwirtschaftsministerin Klöckner will sich auf EU-Ebene für ein Anwendungsverbot einsetzen. Es soll „schnellstmöglich“ umgesetzt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundesagrarministerin Klöckner hat sich heute für ein „schnellstmögliches“ Verbot des Neonikotinoids Thiacloprid ausgesprochen. Sie wolle sich auf europäischer Ebene gegen die Wiedergenehmigung und damit für ein Verbot des Wirkstoffs Thiacloprid einsetzen, teilt das BMEL heute Nachmittag mit. In Brüssel gab es dazu am Montag eine erste Erörterung im zuständigen Ausschuss für Pflanzenschutzmittelrechtsetzung. „Der Wirkstoff Thiacloprid gilt nach neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen als gesundheitlich bedenklich und schädlich für den Naturhaushalt, unter anderem auch für Bestäuber“, begründete Klöckner ihre Entscheidung. Laut der Ministerin verdeutlichen die Risikobewertungen der zuständigen Behörden das Risiko. „Meine Haltung war hier immer klar: Solche Wirkstoffe müssen vom Markt“, sagte sie.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Klöckner auf europäischer Ebene für ein Verbot der drei bienenschädlichen Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland gestimmt. Bis heute hatte sich außerdem darauf bestanden, dass es in Deutschland auch keine Notfallzulassungen bei der Zuckerrübenbeizung dieser Wirkstoffe geben wird. Sie stehe dazu, auch wenn dies in anderen Mitgliedstaaten der EU abweichend praktiziert werde, hatte Klöckner mehrfach wiederholt.

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Thiacloprid ist ein Insektizid zur Bekämpfung von Acker- und Obstschädlingen wie Blattläusen und Mottenschildläusen, Blattflöhen, Apfelwicklern und Rüsselkäfern. Zu in Deutschland zugelassenen Produkten gehören unter anderem 'Calypso', 'Lizetan' und 'Biscaya'. Die Mittel werden unter anderem im Raps- und im Obstanbau angewendet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte im Jahr 2016 das Ruhen der Zulassung für bestimmte Anwendungen und insbesondere während der Blüte eine Zeit lang verfügt aber danach wieder aufgehoben. Hintergrund war die zwischenzeitliche Absenkung des Rückstandshöchstgehaltes (RHG) für Thiacloprid in Honig von 0,2 mg/kg auf 0,05 mg/kg, die dann aber auch wieder auf den Ursprungswert zurückgesetzt worden war.

Die geltende Zulassung für den Wirkstoff Thiacloprid läuft noch bis April 2020. Eine Widergenehmigung soll es danach nicht mehr geben, heißt es im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Frankreich hatte die Nutzung von Thiacloprid bereits gemeinsam mit dem Verbot für die drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam untersagt.

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