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Klöckner will Kürzungen bei Agrargeldern nicht hinnehmen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Agrarzahlungen ab 2020 ausgewertet. Den Landwirten seien die Kürzungen bei gleichzeitig steigenden Anforderungen nicht vermittelbar, lautet eine Schlussfolgerung. Von 2020 bis 2027 würden Deutschland 2,6 Mrd. € entgehen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Agrarzahlungen ab 2020 nun ausgewertet. Den Landwirten seien die Kürzungen bei gleichzeitig steigenden Anforderungen nicht vermittelbar, lautet eine der Schlussfolgerungen. Von 2020 bis 2027 würden den Landwirten und dem Ländlichen Raum 2,6 Mrd. € entgehen.


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In einem Brief an die Bundestagsabgeordneten hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine umfassende Analyse des BMEL zu den vergangene Woche vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission zur Agrarreform ab 2020 dargelegt. In Deutschland würde sich die geplante Kürzung des EU-Agrarhaushaltes von 2020 bis 2027 auf mehr als 2,6 Mrd. € summieren, wovon etwa 1,4 Mrd. € auf die für die Landwirtschaft unmittelbar einkommenswirksamen Direktzahlungen entfallen, heißt es in dem Brief, der top agrar vorliegt. „Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Anforderungen an die Landwirtschaft ist eine Kürzung in dieser Größenordnung unseren Landwirtinnen und Landwirten sowie den Menschen im Ländlichen Raum nicht vermittelbar“, schreibt Klöckner in dem Brief wörtlich. Sie wolle sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, „eine in beiden Säulen starke und finanziell gut ausgestattete GAP auch auf europäischer Ebene umzusetzen“.


Festhalten an Direktzahlungen


Klöckner kündigt in dem Schreiben an, die Kommissionsvorschläge nun innerhalb der Bundesregierung, mit den Ländern sowie dem Berufsstand und den Umweltverbänden sorgfältig zu bewerten. In ihrer ersten Einschätzung hebt sie erneut hervor, dass für sie die Direktzahlungen von „großer Bedeutung“ sind. Als Begründung dafür gibt sie ihren Beitrag für die Existenz kleiner und mittlerer Betriebe sowie für die Bewirtschaftung von benachteiligten Gebieten an. Sie seien ein Instrument der wirtschaftlichen Stabilisierung und eine grundlegende Risikoabsicherung sowie ein Teilausgleich für die gesellschaftlich geforderten höheren Standards im Verbraucher-, Klima-, Umwelt- und Tierschutz.


Stärkung erster Hektare statt Kappung


In dem Brief lässt Klöckner weiter erkennen, dass sie für eine Besserstellung der ersten Hektare bei den Direktzahlungen ist. Sie begrüße, dass die Vorschläge die „bessere Berücksichtigung kleiner und mittlerer bäuerlich wirtschaftender Betriebe ermöglichen“, schreibt sie in dem Brief an die Bundestagsabgeordneten. Anders als die Kommission sieht das BMEL jedoch die vorgeschlagene verpflichtende Kappung der Zahlungen bei 100.000 € als „nicht geeignetes Instrument“ an. Berechnungen des BMEL zeigten, dass bei Anrechnung der Lohnkosten eine Kappung in Deutschland kaum Betriebe erfassen würde, damit wäre sie „faktisch wirkungslos“ und würde nur „gewaltigen Verwaltungsaufwand hervorrufen“, schreibt das BMEL zur Begründung. Ob stattdessen eine Degression der Direktzahlungen nach Größe ein geeignetes Mittel sei, will das BMEL noch prüfen. „Denn große Unternehmen haben im Vergleich zu kleineren Unternehmen Kostenvorteile bei der Produktion“, begründet Klöckner in ihrem Brief.


Bindung von 100% der Direktzahlungen an Umweltanforderungen


Bisher sind 30 Prozent der Direktzahlungen an das Greening gebunden. „Künftig sollen die Direktzahlungen zu 100 Prozent sowie bestimmte Leistungen der zweiten Säule an strenge Umweltanforderungen gebunden werden, die über das bisherige Greening hinaus gehen", analysiert das BMEL die vorgeschlagene Ausgestaltung der Direktzahlungen. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, müsse mit empfindlichen Sanktionen bei allen diesen Zahlungen rechnen. „Dieser neue Ansatz stärkt die Ausrichtung auf Umwelt- und Klimaschutz deutlich“, analysiert das BMEL.


Vorsichtiger Widerstand bei den Kürzungen in der Zweiten Säule


Veränderungsbedarf meldet das BMEL bei den Vorschlägen für die Zweite Säule mit den gezielten Agrarumweltprogrammen, dem ökologischen Landbau und den Programmen zur Ländlichen Entwicklung an. Diese müsse „ein wichtiges Instrument bleiben“, heißt es in dem Brief. Zudem würde die Kürzung des Finanzierungsanteils bei der Zweiten Säule „Fragen aufwerfen“, formuliert es das BMEL. „Zudem werden die vorgeschlagenen Möglichkeiten der Umschichtung von Mitteln zwischen den Säulen auch in Deutschland noch zu intensiven Diskussionen führen“, schreibt Klöckner.


Ablehnung der Kopplung von Zahlungen an bestimmte Produktionsbereiche


Kritisch bewertet Klöckner die in den Vorschlägen weiter mögliche Kopplung von Zahlungen an die Produktion bestimmter Erzeugnisse. Sie hätte sich stattdessen „eine deutliche Rückführung vor allem bei den Ackerkulturen, z.B. bei Zuckerrüben gewünscht, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt entgegenzuwirken“, schreibt sie. Ebenfalls kritisch bewertet das BMEL den Vorschlag, dass die Mitgliedstaaten künftig Risikomanagementmaßnahmen wie Versicherungssysteme oder Einkommensstabilisierungsfonds in der Zweiten Säule anbieten müssen. Diese Möglichkeiten sollten den Mitgliedstaaten besser freigestellt werden, so die BMEL-Einschätzung.


Nachholbedarf beim Bürokratieabbau


Insgesamt sehe sie noch „erheblichen Diskussionsbedarf“ für die Vereinfachung der GAP, resümiert Klöckner. „Landwirte und Verwaltung müssen spürbar von Bürokratie entlastet werden“, schreibt lautet ihr Kredo.

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