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Klondebatte wird 2013 neu eröffnet

Die Europäische Kommission dürfte im Frühjahr 2013 Rechtsvorschläge zum Umgang mit der Klontechnik bei Nutztieren vorlegen. Das geht aus Unterlagen hervor, die die Brüsseler Behörde Interessenvertretern Mitte März im zuständigen Beratungsausschuss präsentiert hat. Bis zum Jahresende soll eine Folgenabschätzung durchgeführt werden.

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Die Europäische Kommission dürfte im Frühjahr 2013 Rechtsvorschläge zum Umgang mit der Klontechnik bei Nutztieren vorlegen. Das geht aus Unterlagen hervor, die die Brüsseler Behörde Interessenvertretern Mitte März im zuständigen Beratungsausschuss präsentiert hat. Bis zum Jahresende soll eine Folgenabschätzung durchgeführt werden.


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Damit wird im jahrelangen Streit zwischen den EU-Institutionen die nächste Runde eingeläutet. Die Novelle über neuartige Lebensmittel war vor einem Jahr gescheitert, weil sich Rat und Europaparlament nicht auf einen Kompromiss einigen konnten. Die Europaabgeordneten wollten Nahrungsmittel, die unter Einsatz natürlicher Nachkommen geklonter Zuchttiere hergestellt wurden, generell verbieten. Die Europäische Kommission und der Rat befürchteten jedoch, dass dies auf ein De-Facto-Importverbot für die meisten tierischen Produkte aus Drittstaaten hinauslaufen würde, da wichtige Handelspartner wie die USA oder Brasilien über keine entsprechenden Mechanismen zur Rückverfolgbarkeit verfügen.


Mit Blick auf internationale Handelsverpflichtungen zeigte sich der Rat deshalb lediglich bereit, eine Kennzeichnung von Rindfleisch mitzutragen - neben einem Klonverbot für die EU und der Einrichtung eines Rückverfolgbarkeitssystems für Zuchtmaterial. Derzeit ist ausschließlich der Umgang mit Nahrungsmitteln, die unmittelbar aus geklonten Tieren hergestellt werden, geregelt: Sie sind zulassungspflichtig.


EU-Gesundheitskommissar John Dalli hatte sich im Herbst 2010 erstmals bereit gezeigt, einen Verordnungsvorschlag eigens für den Umgang mit der Klontechnik vorzulegen. Zuvor war man in der Kommission der Ansicht, dass Regelungen innerhalb der Verordnung über neuartige Lebensmittel ausreichend sind.

 

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