Der Bundestagsernährungsausschuss hat gestern wie erwartet seine Beratungen zur Novelle des Tierschutzgesetzes abgeschlossen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag an, nach dem das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration vom 1. Januar 2017, wie dies im Regierungsentwurf vorgesehen war, auf den 1. Januar 2019 verschoben werden soll.
Der Schenkelbrand beim Pferd soll entgegen der Vorlage von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner weiterhin zulässig sein, nach einer Übergangsfrist allerdings nur noch unter „wirksamer Schmerzausschaltung” vorgenommen werden dürfen.
Neu formuliert werden soll der sogenannte Qualzuchtparagraph. Im Rahmen der künftig obligatorischen betrieblichen Eigenkontrollen sollen die Tierhalter geeignete Tierschutzindikatoren erheben und bewerten müssen. Der Bundestag wird das Gesetz aller Voraussicht nach in seiner letzten Sitzungswoche in diesem Jahr beschließen, also entweder am 13. oder 14. Dezember.
Kritik
Die Opposition übte scharfe Kritik. Der tierschutzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Heinz Paula , warf der Koalition vor, sie verschleppe angesichts der bevorstehenden Wahlen notwendige Verbesserungen zum Schutz der Tiere in der landwirtschaftlichen Intensivtierhaltung.
Als „schallende Ohrfeige für Ministerin Aigner” wertet der Sprecher für Agrarpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Friedrich Ostendorff, den Antrag von Union und FDP. Mit den beschlossenen Änderungen werde die „ohnehin schon schwache Novelle des Tierschutzgesetzes bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt.” Ähnlich äußerte sich der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. (AgE)
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