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Grundsteuer: Koalition einigt sich auf Kompromiss

Nach monatelangem Hin und Her hat sich die Große Koalition gestern Abend auf einen Kompromiss für die Reform der Grundsteuer geeinigt. Die genauen Details sind noch nicht bekannt.

Lesezeit: 2 Minuten

In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, man habe in allen „substanziellen Fragen" eine Einigung gefunden. Der Gesetzesentwurf soll noch vor dem 6. Juli das erste Mal im Bundestag beraten werden.

Bis zum Ende des Jahres muss die Reform der Grundsteuer in trockenen Tüchern sein, da dass Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Steuer für verfassungswidrig hält. Hauptkritik der Richter: Die Grundsteuer richtet sich derzeit stark nach den Einheitswerten. Die sind allerdings veraltet.

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte daher in den vergangenen Monaten für die Neuausrichtung der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) ein wertabhängiges Modell vorgeschlagen, in dem das Alter des Gebäudes, die Lage, die Miete und die Bodenrichtwerte einfließen. Länder wie Bayern lehnten das ab. Sie machten sich für ein Flächenmodell stark, das sich lediglich an der Größe der Fläche orientiert.

Offensichtlich haben sich die Streithähne nun darauf verständigt, dass der Bund zwar den Rahmen für die Grundsteuerreform absteckt. Die Länder dürfen aber später das Gesetz auf Landesebene nach eigenem Ermessen anpassen (Länderöffnungsklausel).

Nach Scholz Plänen würde für Betriebsleiter- und Altenteilerhäuser auf Höfen auch die Grundsteuer B gelten. Für Acker- und Grünland (Grundsteuer A) will er hingegen den Hektarwert heranziehen, der sich aus dem Ertragswertverfahren ableitet. Für die Hofstelle wird vermutlich der doppelte Ertragswert der jeweiligen Hoffläche zugrunde gelegt. Der Wert von Ställen, Maschinenhallen und anderen landwirtschaftlichen Gebäuden könnte sich künftig nach einem pauschalen Wert pro Quadratmeter Nutzfläche richten.

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