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Koalition lehnt Grünen-Entwurf für neues Tierschutzgesetz ab

Der Gesetzentwurf der Grünen für ein neues Tierschutzgesetz stößt in der Koalition erwartungsgemäß auf Ablehnung. Sowohl die Union als auch die FDP warnen vor neuen kostenträchtigen Auflagen für landwirtschaftliche Nutztiere und damit indirekt einer Verteuerung tierischer Erzeugnisse. Der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU, Dieter Stier, plädierte für einen Tierschutz auf realistischer Basis.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Gesetzentwurf der Grünen für ein neues Tierschutzgesetz stößt in der Koalition erwartungsgemäß auf Ablehnung. Sowohl die Union als auch die FDP warnen vor neuen kostenträchtigen Auflagen für landwirtschaftliche Nutztiere und damit indirekt einer Verteuerung tierischer Erzeugnisse.


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Der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU, Dieter Stier, plädierte für einen Tierschutz auf realistischer Basis. Eine Absage erteilte er den Grünen-Forderungen nach einer Verkürzung der Tiertransportzeiten auf vier Stunden, weil die dezentral gelegenen Schlachthöfe in diesem Zeitraum kaum erreicht würden. Ferner sprach sich Stier gegen ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände und weitere kostenträchtige Auflagen für Nutztiere aus.


Hans-Michael Goldmann von der FDP warf den Grünen vor, sie machten mit ihrem Entwurf den Tierschutz unbezahlbar, verursachten einen enormen bürokratischen Aufwand und nähmen den Tierhalter aus der Verantwortung. In der Konsequenz liefen die Vorstellungen darauf hinaus, tierische Produkte durch überzogene Tierschutzauflagen aus der menschlichen Ernährungskette herauszudrängen oder sie zumindest erheblich zu verteuern. Goldmann: „Das Ein-Euro-Ei lehnen wir entschieden ab.“ Fleisch-, Milch- und sonstige tierische Produkte müssten für jeden Bürger erschwinglich sein.

 

Ziel ihres Gesetzentwurfs sei es, dem Tierschutz eine starke Stimme zu geben, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Undine Kurth. Dazu wolle man ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einführen und einen unabhängigen Bundesbeauftragen für Tierschutz berufen, der zu allen Gesetzesvorhaben Stellung nehmen und die Durchsetzung des Tierschutzes überwachen soll. Für die in der Landwirtschaft gehaltenen Tiere schreibt der grüne Gesetzentwurf tiergerechte Haltungsbedingungen mit ausreichend Platz, Auslauf, Tageslicht und Beschäftigungsmöglichkeiten fest. Nicht mehr akzeptieren will die Fraktion sogenannte nicht-kurative Eingriffe wie Amputationen der Schnäbel, Enthornung oder Schwanzkürzungen. (AgE)


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