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Koalitionsverhandlungen für Landwirtschaft abgeschlossen: Die Fakten...

Die Arbeitsgruppe Umwelt/Landwirtschaft von CDU/CSU und SPD hat am Montagabend bei den Koalitionsverhandlungen das Kapitel Landwirtschaft abschließend beraten. Das sind die Beschlüsse...

Lesezeit: 5 Minuten

Die Arbeitsgruppe Umwelt/Landwirtschaft von CDU/CSU und SPD hat am Montagabend bei den Koalitionsverhandlungen das Kapitel Landwirtschaft abschließend beraten. Das sind die Beschlüsse:

 

Ziel der Koalition ist zunächst einmal „eine multifunktional ausgerichtete, bäuerlich unternehmerische Landwirtschaft, die ressourcen- und umweltschonend produziert, die Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbindet. Union und SPD akzeptieren dazu den Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 4. November zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform. Demnach soll u.a. die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) um jährlich 200 Mio. Euro erhöht werden.


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Bei der Milch will die neue Regierung den Kurs der Marktausrichtung fortsetzen und verweist auf ein wirksames und verlässliches Sicherheitsnetz der EU. Den Politikern ist dabei bewusst, dass die deutschen Milcherzeuger einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in ländlichen Räumen und zum Erhalt der Kulturlandschaft leisten.


Risikoausgleichsrücklage und neue Hofabgaberegelung kommen


Freuen dürfte sich der Bauernverband über die Ankündigung, dass eine Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus kommen soll. Diese werde so ausgestaltet, dass es nicht zu einer Vernichtung von Steuersubstrat kommt, heißt es in dem Beschluss der Arbeitsgruppe.


Zu Diskussionen hat bereits die Ankündigung geführt, die Hofabgabeklausel neu gestalten zu wollen, vgl. top agrar-Meldung.


Entschlossen scheinen die Politiker auch beim Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel zu sein. Man werde den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz strikt umsetzen, heißt es. Außerdem soll die Agrarforschung besser verzaht und die Bereiche Tierwohl, nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimaschonende Landwirtschaft gestärkt werden.


Fortführen möchte die Koalition auch das Bundesprogramm „Ökolandbau und andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft“. Die Waldstrategie soll bis 2020 verlängert werden. Die Verhandlungspartner sind sich zudem einig, die Forschung bei der Pflanzenzüchtung zu fördern und beim neuen EU-Saatgutrecht die Interessen des nicht kommerziellen Bereichs zu wahren sowie den Zugang zu alten und regionalen Sorten weiter zu ermöglichen. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass es im Rahmen des Nachbaus keine weiteren Einschränkungen für Landwirte und mittelständische Pflanzenzüchter gibt“, heißt es in dem Papier.


Die Vermarktung regionaler Produkte wird ausgebaut, das bundesweit einheitliche „Regionalfenster“ zur Kennzeichnung regionaler Produkte evaluiert. Auf dieser Grundlage werden gegebenenfalls verbindliche Kriterien festgelegt.


Bis zu einer erfolgreichen Einigung bei den WTO-Verhandlungen setzt die Koalition auf den Abschluss bi- und multilateraler Handelsabkommen. Von zentraler Bedeutung wäre dabei aber die verbindliche Einhaltung der hohen europäischen Standards in den Bereichen Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz.


Außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren und Flächenprivatisierung


Die Koalition wird die rechtlichen Instrumentarien der Kontrolle des unmittelbaren und mittelbaren Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen durch nicht-landwirtschaftliche und überregionale Investoren prüfen, lautet ein weiterer Punkt aus dem Beschlusspapier der Arbeitsgruppe. In diesem Zusammenhang sollen die BVVG-Flächen, die noch im Staatsbesitz sind, schnell verkauft werden. Die Länder hätten damit die Möglichkeit, ein Existenzgründungsprogramm unter anderem für Junglandwirte zu etablieren. „Die Übertragungsbedingungen sind dabei so zu gestalten, dass sie den spezifischen agrarstrukturellen, umweltpolitischen sowie verfassungs- und haushaltsrechtlichen Bedingungen gerecht werden“, erklären Union und SPD.


Tierschutz und Tiergesundheit


Die Koalition will die kritische Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft aufnehmen und eine nationale Tierwohl-Offensive entwickeln. Geplant ist dazu, die relevanten Rechtsbereiche – das Tiergesundheitsgesetz und das Tierarzneimittelrecht – sinnvoll in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenzuführen. Die gesetzlichen Regeln zur Verringerung des Antibiotika-Einsatzes würden unbürokratisch und praxisnah umgesetzt. „Wir werden die Sachkunde der Tierhalter fördern. Gleichzeitig erarbeiten wir ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme. Ziel ist es außerdem, EU-weit einheitliche und höhere Tierschutzstandards durchzusetzen.“


Die Koalition strebt zudem eine flächengebundene Nutztierhaltung an. Ziel sei es, eine tiergerechte Haltung in Deutschland zu fördern. Die Koalition will dazu einen wissenschaftlichen Diskurs über Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren auf den Weg bringen.


Ethik und Landwirtschaft


Die Koalition möchte künftig auf europäischer Ebene für ein Verbot des Klonens von Tieren und des Imports von geklonten Tieren und Fleisch von diesen eintreten. Sie strebt nach eigener Aussage eine Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von geklonten Tieren und Fleisch von diesen an.

Das bestehende Patentierungsverbot auf konventionelle Züchtungsverfahren, daraus gewonnene Tiere und Pflanzen sowie auf deren Produkte und auf das zu ihrer Erzeugung bestimmte Material müsse präzisiert werden.


Grüne Gentechnik


Die Koalitionspartner erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik an. Strittig ist aber nach wie vor der Punkt, ob man den Anbau, die Freisetzung und die Zulassung gentechnisch veränderter Sorten in Deutschland und Europa im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ablehnen sollte.


Auf jeden Fall müsse es eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren geben, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden. An der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln hält die Koalition fest – ebenso wie an der Saatgutreinheit.


Flächenschutz


Die Koalition will den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen weitestgehend vermeiden. Sie strebt deshalb den unverzüglichen Erlass einer Bundeskompensationsverordnung an. Im Rahmen des für die Energiewende notwendigen Netzausbaus sind faire Entschädigungen für Grundstückseigentümer und -nutzer erforderlich. Auch bei anderen Maßnahmen, die landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen, müssten agrarstrukturelle Belange angemessen berücksichtigt werden.


Keine Einigung gab es dagegen bei den Punkten Agrardiesel und Verbandsklagerecht.


Müller sehr zufrieden


Agrar-Staatssekretär Dr. Gerd Müller zeigte sich anschließend zufrieden mit dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen zum Landwirtschaftskapitel. „Basis für die Zusammenarbeit der nächsten vier Jahre wird zur GAP-Umsetzung der Beschluss der Länderagrarminister sein. Ein wichtiger Aspekt in der Koalitionsvereinbarung ist die Stärkung der ländlichen Räume. Hier wird die neue Koalition insbesondere den konsequenten Ausbau des schnellen Internets vorantreiben“, so der CSU-Politiker. Das Landwirtschaftsressort müsse darüber hinaus der Wächter der Entwicklung des ländlichen Raums sein, um gleichwertige Entwicklungschancen von Stadt und Land zu garantieren. Wichtige Aspekte dabei sind laut Müller dabei die ärztliche Versorgung auf dem Land, neue Mobilitätskonzepte und der Ausbau der Bahninfrastruktur.

 

 

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