Rund die Hälfte der vom Plenum Ende Oktober angenommenen Änderungsanträge, darunter etliche Kernforderungen, lehnt die EU-Behörde ab. Das geht aus einem jetzt vorgelegten überarbeiteten Verordnungsentwurf hervor. Unter anderem ist die Kommission gegen die geforderte Ausweitung der Ausschlusskriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Außerdem will sie nicht auf die Einrichtung von drei Klimazonen verzichten, in denen die jeweiligen Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln gegenseitig anzuerkennen. Damit würde einer der Eckpfeiler der Verordnung entfernt, heißt es in dem neuen Papier. Das Parlament hatte verlangt, die Mitgliedsländer dazu zu zwingen, binnen 180 Tagen nach der Genehmigung eines Pflanzenschutzmittels in einem anderen EU-Land zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie das Mittel genehmigen will. Die Verordnung soll nun unter französischem Ratsvorsitz verabschiedet werden.
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