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Kommission sieht CETA vollständig im EU-Zuständigkeitsbereich

Die im Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) geregelten Bereiche unterliegen vollständig der Brüsseler Zuständigkeit. Das hat die EU-Kommission klargestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die im Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) geregelten Bereiche unterliegen vollständig der Brüsseler Zuständigkeit. Das hat die EU-Kommission klargestellt. Grundlage für die Feststellung der Kommission ist nach deren Angaben eine eigene rechtliche Analyse, die während der Verhandlungen über das Handelsabkommen durchgeführt worden sei und auf einer Bewertung des CETA-Textes „im Lichte der einschlägigen Artikel des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ beruhe.


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Die Kommission ist der Ansicht, dass die korrekte Rechtsgrundlage für CETA ein reines Unionsabkommen sein sollte. Um eine zügige Unterzeichnung und vorläufige Anwendung und damit eine Realisierung der erwarteten Vorteile ohne unnötige Verzögerungen möglich zu machen, habe sie CETA als „gemischtes Abkommen“ vorgeschlagen, unbeschadet einer rechtlichen Einschätzung, die sie unlängst im Zusammenhang mit einem derzeit vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüften Fall, nämlich dem zwischen der EU und Singapur geschlossenen Handelsabkommen, dargelegt habe, so die Brüsseler Behörde.


Der Gerichtshof prüfe derzeit die Frage des genauen Umfangs der gemeinsamen Handelspolitik der EU nach Einführung der Änderungen durch den Vertrag von Lissabon. Das in Kürze erwartete Gutachten werde eine weitere Auslegungshilfe für Fragen dieser Art geben.

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