Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Kommission verklagt Ungarn wegen Diskriminierung ausländischer Landnutzer

Die Europäische Kommission zieht Ungarn vor den Kadi. Anlass für den Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist das im Dezember 2013 vom Parlament in Budapest verabschiedete Bodengesetz, das von Brüssel schon bereits in zwei Verfahrensschritten kritisiert wurde.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission zieht Ungarn vor den Kadi. Anlass für den Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist das im Dezember 2013 vom Parlament in Budapest verabschiedete Bodengesetz, das von Brüssel schon bereits in zwei Verfahrensschritten kritisiert wurde.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Mit dem neuen Bodengesetz seien mit sehr kurzer Frist sogenannte „Nießbrauchrechte“ von Investoren in Ungarn, also vertraglich zugesicherte Rechte auf Nutzen und Gewinne aus Landflächen, gekündigt worden, so der Vorwurf der Kommission. Die EU-Behörde sieht in dem Vorgehen Ungarns, das insbesondere Landwirte in Österreich betraf, einen Verstoß gegen die EU-Vorschriften über die Rechte ausländischer Investoren auf die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. Sowohl ausländische als auch inländische Investoren hätten auf diese Weise ohne jegliche Entschädigung ihre erworbenen Rechte und den Wert ihrer Investitionen verloren, stellte die Kommission fest.


Für die ursprünglichen Verträge galt ein Zeitraum von 20 Jahren. Das neue Gesetz verkürzte diesen jedoch auf viereinhalb Monate. Dies führte den Brüsseler Beamten zufolge dazu, dass die Verträge der Investoren ohne Entschädigung zum 1. Mai 2014 gekündigt wurden. Die Frist zwischen der Veröffentlichung des Rechtsakts und dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens habe nicht ausgereicht, den Investoren die Gelegenheit zu geben, sich an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Den betroffenen Investoren seien infolge des Gesetzes ihre erworbenen Rechte und der Wert ihrer Investitionen in einer Art und Weise vorenthalten worden, die die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Rechtssicherheit und die Wahrung des Rechts auf Eigentum nicht gewährleistet habe, lautet die juristische Begründung der EU-Kommission für die Anrufung der Luxemburger EU-Richter.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.