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Kommission will bessere Wiederverwertung von Klärschlamm

Die EU-Kommission will die Rückgewinnung von Phosphor forcieren und das Potential zur Biogaserzeugung aus Abwasser nutzen. Oberflächengewässer und das Grundwasser sollen stärker auf PSM geprüft werden

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission drängt darauf, dass die Mitgliedstaaten Möglichkeiten zur Wiederverwendung von Klärschlamm und behandeltem Abwasser erschließen und so den Verlust von Nährstoffressourcen vermeiden.

Wie die Brüsseler Behörde bei der Vorstellung von Entwürfen zur Novellierung verschiedener EU-Vorschriften erklärte, soll vor allem die Rückgewinnung von Phosphor forciert werden. Ziel sei es, dessen Verwendung zur Herstellung von Düngemitteln zu unterstützen.

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Des Weiteren wird auf das „ungenutzte Potential zur Erzeugung erneuerbarer Energie“, wie zum Beispiel Biogas, im Abwassersektor hingewiesen. Auf Anfrage erklärten Kommissionsbeamte, dass man damit auch den Engpässen bei mineralischen Düngemitteln entgegentreten wolle.

Außerdem schlägt die EU-Behörde eine Aktualisierung der Liste über wassergefährdende Schadstoffe „nach Maßgabe aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse“ vor. Zudem müssten die Oberflächengewässer und das Grundwasser strenger auf diese kontrolliert werden. Zu diesen Schadstoffen zählt laut Kommission auch eine Reihe von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen. Genannt werden in Brüssel die Herbizidwirkstoffe Glyphosat und Nicosulferon.

Ferner soll das Wasser aber auch auf die neonikotinoiden Insektizidwirkstoffe Acetamiprid Imidacloprid, Thiacloprid sowie Thiamethoxam und Clothianidin hin getestet werden. Bekanntlich sind die meisten Neonikotionide bereits verboten oder deren Anwendung stark eingeschränkt. Allerdings hatte es in mehreren Mitgliedstaaten immer wieder Notfallzulassungen für einzelne dieser Mittel gegeben.

Kläranlagen bereits ab 1.000 Einwohnern

Auch das Vorhandensein von Bisphenol A, einem Weichmacher und Bestandteil von Kunststoffverpackungen, soll nach dem Willen der Brüsseler Beamten im Wasser künftig stärker überprüft werden. Darüber hinaus pocht die EU-Kommission darauf, die Verpflichtung zur Wasseraufbereitung auf kleinere Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern - derzeit liegt der betreffende Schwellenwert bei 2.000 Einwohner - auszuweiten.

Größere Städte sollen in Zukunft integrierte Wasserbewirtschaftungspläne aufstellen müssen, um negativen Folgen von Starkregenfälle, die infolge des Klimawandels häufiger als in der Vergangenheit auftreten dürften, vorzubeugen. Die Vorschläge sehen ein schrittweises Inkrafttreten der Vorgaben vor, so dass Industrie und Behörden Zeit haben, sich anzupassen und die erforderlichen Investitionen vorzunehmen.

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