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topplus Borchert-Kommission

Kommt der Umbau der Tierhaltung auf den letzten Drücker?

Im Wahljahr 2021 wird die Zeit für die Umsetzung der Borchert Vorschläge zum Umbau der Tierhaltung knapp. Die Grünen fordern mehr Engagement des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL).

Lesezeit: 4 Minuten

Bei der politischen Umsetzung der Borchert-Vorschläge für den Umbau der Tierhaltung ist es still geworden. Zuletzt hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) die Fraktionen im Bundestag Ende September über die Vorbereitungsmaßnahmen der Bundesregierung informiert.

Entscheidend voran wird es frühestens Anfang Februar 2021 wieder gehen. Dann soll die Machbarkeitsstudie über die verschiedenen Finanzierungsansätze für den Umbauplan vorliegen, bestätigt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), Hans-Joachim Fuchtel in einer Antwort auf eine Frage von Grünen Agrarsprecher Friedrich Ostendorff von Mitte Dezember, die top agrar vorliegt.

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Machbarkeitsstudie soll im Februar den Durchbruch bringen

Am 12. Februar 2021 trifft sich auch die Borchert-Kommission, wieder. Diese soll dann genau ein Jahr nach der Vorlage ihrer Vorschläge am 11. Februar 2020, auch über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Finanzierung beraten. Zur Debatte stehen darin als Alternativen der Rückgriff auf allgemeine Steuermittel, die Umwandlung von EU-Agrarzahlungen, die Sonderabgabe Tierwohl und die Verbrauchssteuer auf tierische Produkte.

Auch an den möglichen Förderrichtlinien für eine „Tierwohlprämie“ wird noch gearbeitet. Eine dafür eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll laut der Antwort des Staatssekretärs ihren Bericht darüber zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz, die für Ende März 2021 angesetzt ist, vorlegen.

Bis dahin sollen auch die Arbeitsgruppen der Borchert-Kommission ihre letzten Lösungsvorschläge für noch offene Fragen fertig haben. Dazu gehören unter anderem die Kriterien, die für das Tierwohllabel für Rinder und für Geflügel gelten sollen.

Grüne drängen zur Eile und fürchten Auseinanderbrechen des Kompromisses

Den Grünen gehen die Vorbereitungen für den Umbau der Tierhaltung gemäß den Borchert-Vorschlägen zu langsam. "Leider verhält sich das BMEL, als wäre die Wahlperiode schon abgeschlossen. Statt den hart erarbeiteten Kompromiss nun mit aller Verve durchzufechten hat das BMEL den Kriechgang eingelegt“, sagte der Agrarsprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff. Er befürchtet, dass so der bereite Konsens, den die Borchert Kommission von der Landwirtschaft über die Wissenschaft bis hin zu gesellschaftlichen Gruppen ins Wanken kommen könnte. „Ein derart breites Bündnis wird sich nicht ewig zusammen halten lassen“, so Ostendorff. Der Bundestag habe dem BMEL „einen klaren Auftrag“ gegeben, noch in dieser Legislaturperiode eine Strategie zur Umsetzung der Borchert-Vorschläge vorzulegen, erinnerte er.

Wenig Bewegung im Bundestag

Im Bundestag liegen derweil das Tierwohlkennzeichengesetz und das Baurecht für Tierwohlställe auf Eis. Die Verhandlungsspitzen von Union und SPD hatten zuletzt beide davon gesprochen, einen gemeinsamen Entwurf über Kennzeichnung, Baurecht, Immissionsrecht und Finanzierung im Frühling 2021 schließen zu wollen. In den Details liegen die Fraktionen jedoch noch weit auseinander. Und das, obwohl sie sich im Juli 2020 gemeinsam mit der Opposition in einen Antrag darauf geeinigt hatten, die Empfehlungen der Borchert-Kommission umzusetzen.

Zum Immissionsschutzrecht gibt es seit letzter Woche eine beschlossene Vorlage für die TA-Luft von der Bundesregierung, die Anfang 2021 im Bundesrat noch für Diskussionen sorgen dürfte. Diese soll gewährleisten, dass besonders tiergerechte Haltungsverfahren, insbesondere Offenställe, geringere Emissionsminderungsleistungen erbringen müssen. Für große BImSch-Ställe wird hingegen eine Abluftreinigung vorgeschrieben. Bestandsbauten müssen innerhalb von fünf Jahren nachrüsten.

Umbau bis 2040 kostet 3,6 Mrd. €

Die Borchert-Kommission hatte am 11 Februar 2020 ihre Vorschläge, die es eine breite Unterstützung aus Wissenschaft, Landwirtschaft, Politik und Gesellschaft organisiert hatte, an das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) übergeben. Kern der Vorschläge ist ein Umbau der Tierhaltung in mehreren Stufen bis zum Jahr 2040. Die Empfehlungen geben vor, den gesetzlichen Standard bis 2030 auf die Stufe 1 des Tierwohlkennzeichens und bis 2040 auf die Stufe 2 zu erhöhen. Dafür soll es ein zunächst nationales und freiwilliges Tierwohlkennzeichen geben, dass ab 2025 zu einem verpflichtenden EU-Label wird. Für den Umbau setzt die Kommission einen Förderbedarf der Landwirte von 3,6 Mrd. € bis 2040 an. Die Borchert Kommission präferiert das Geld dafür über eine mengenbezogene Abgabe auf tierische Produkte bei den Verbrauchern einzuholen. Diese würde die Verbraucher bei gleichbleibendem Konsum tierischer Produkte rund 35 € pro Kopf und Jahr kosten.

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