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Kompromiss zum Wolf bleibt umstritten

Der Kompromissvorschlag zum Umgang mit dem Wolf stellt bisher weder Landwirte, Jäger noch die Umweltschützer zufrieden. Niedersachsens Umweltminister Lies äußert sich dennoch froh, dass es eine Neuregelung geben wird.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Abschuss von Wölfen soll in Deutschland erleichtert werden, wenn diese in Zusammenhang mit Nutztierrissen stehen oder Menschen bedroht sind. Dafür hat das Bundesumweltministerium zu Beginn der Woche eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgeschlagen. Sie birgt einen Kompromiss in dem seit Monaten währenden Streit zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zum Umgang mit dem Wolf. Am morgigen Mittwoch könnte die Änderung bereits vom Bundeskabinett beschlossen werden. Künftig soll ein „Abschuss von einzelnen Mitgliedern des Wolfsrudels in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier bis zum Ausbleiben von Schäden fortgeführt werden“ dürfen, heißt es in dem Entwurf des BMU. Die Möglichkeit des Abschusses weiterer Wölfe gilt auch für Entnahmen im Interesse der Gesundheit des Menschen, heißt es weiter.

DBV: "In Grünlandregionen sollte sich der Wolf nicht ansiedeln"

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Landwirte und Jäger zeigen sich mit der Öffnung der bisher strengeren Regelung noch nicht zufrieden. „Der Entwurf für ein geändertes Bundesnaturschutzgesetz wird der Dimension der Herausforderung um den Wolf nicht gerecht“, sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken. Zukünftig könne der Abschuss eines Wolfes oder eines Rudels zwar auch dann erfolgen, wenn das Tier nicht schon mehrfach für Risse von Weidetieren verantwortlich gemacht werden kann. „Die Richtung stimmt, aber für eine Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung reicht das noch nicht“, so Krüsken weiter. In Grünlandregionen mit ausgeprägter Weidetierhaltung sollte sich der Wolf gar nicht erst ansiedeln, meint er. Der Leitfaden für ein effektives Wolfsmanagement, den der Deutsche Bauernverband gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Forum Natur vorgelegt hatte, geht da viel weiter. Das Bündnis fordert Areale, in denen der Wolf nicht geduldet wird.

DJV: "Wolf ins Bundesjagdgesetz aufnehmen"

Der Deutsche Jagdverband (DJV) bemängelt ein Fehlen eines umfassenden Konzepts zum Wolfmanagement und kritisiert, dass den Verbänden zu wenig Zeit bleibt, um auf den Vorschlag des BMU zu reagieren. Er würden den Wolf gern ins Bundesjagdgesetz aufnehmen und den europäischen Schutzstatus herabsetzen. Vorbild ist für den DJV Finnland, wo in Aussicht stehe, von den strengen Schutzbestimmungen für den Wolf abzuweichen, wenn es Ziel sei, die illegale Tötung von Wölfen zu verhindern, Hunde zu schützen oder das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen in Wolfsgebieten zu verbessern.

Nabu: "Auf Herdenschutz konzentrieren"

Der Naturschutzbund Nabu hält auch die jetzt in Aussicht stehende Gesetzesänderung für „unnötig“. Ihm reichen die bisherigen Regelungen für die Entnahme von Wölfen aus. „Es wäre wesentlich konstruktiver, sich auf umfassende und bundesweite Standards beim Herdenschutz zu konzentrieren und diese klar zu benennen, als eine Gesetzesänderung, die keine klare Rechtssicherheit schafft“, sagte der Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Er fordert ein nationales Herdenschutzzentrum. Der Der BUND äußert die Befürchtung, dass vereinfachte Wolfsabschüsse die Konflikte mit der Weidetierhaltung nicht nachhaltig lösen werden. „Wenn durch Abschüsse die Rudelstruktur zerstört wird, fremde Wölfe einwandern oder junge Wölfe plötzlich ohne Elterntiere Nahrung jagen müssen, können Nutztierrisse sogar zunehmen“, sagte der BUND Geschäftsführer Olaf Bandt. Von den Bundesländern forderte er eine vollständige und unbürokratische Finanzierung von Schutzmaßnahmen, die Weidetierhalter erbringen müssen.

Lies: "Begrenzte Reduzierung ermöglichen"

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies begrüßte indes die vom Bund angekündigten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf. „Es ist sehr positiv, dass der Bund endlich gewillt ist, Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz vorzunehmen, um den Bundesländern mehr Rechtssicherheit bei der Entnahme von problematischen Wölfen zu geben“, sagte er. Auch Lies hält die Änderung nur für einen ersten Schritt. Ihm fehlen noch Änderungen, um eine „begrenzte Reduzierung des Wolfbestandes zu ermöglichen“. Aus Lies Sicht steht auch die Erfüllung einer niedersächsischen Forderung nach einem nationalen Wolfskonzept auf dem Weg zum günstigen Erhaltungszustand noch aus. „Der Bund muss definieren, wann ein günstiger Erhaltungszustand erreicht ist und wie die spezifischen Situationen in den besonders betroffenen Bundesländern ausreichend berücksichtigt werden können. Diese Antworten und der daraus folgende weitere Umgang mit der Population sind wichtig", sagte Lies.

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