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Kompromiss zur Umsetzung der Agrarreform in Sicht

Im Streit um die nationale Umsetzung der EU-Agrarreform zeichnet sich eine Einigung ab. Die Amtschefs der Agrarministerien der Länder haben sich vergangene Woche in Berlin nach mehrstündigen Verhandlungen auf Eckwerte für einen Kompromiss verständigt.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Streit um die nationale Umsetzung der EU-Agrarreform zeichnet sich eine Einigung ab. Die Amtschefs der Agrarministerien der Länder haben sich vergangene Woche in Berlin nach mehrstündigen Verhandlungen auf Eckwerte für einen Kompromiss verständigt.


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Kernelemente sind ein moderater Zuschlag für die ersten Hektare, die Einführung einer zusätzlichen Zahlung von 30 Euro/ha für Dauergrünland, wobei diese Mittel in die Zweite Säule umgeschichtet und dort als zweckgebundene Ländermaßnahmen verausgabt werden können, sowie eine weitgehende Fortführung der bisherigen Verteilung der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).


Das weitreichende Einvernehmen der Amtschefs könnte die Grundlage bilden für eine gemeinsamen Beschluss ihrer Chefs an diesem Montag in München. Agrar-Staatssekretär Peter Bleser bezeichnete einen solchen Beschluss als „wünschenswert und notwendig“. Ähnlich äußerte sich SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier. Er warnte aber zugleich vor Festlegungen gegen eine Mittelumschichtung in die Zweite Säule, „die nach einer Einigung bei den Koalitionsverhandlungen wieder revidiert werden müssten“.


Zweckgebundene Umschichtung knapp bei 3 %


Die Amtschefs bieten in ihrem Papier, das auf einer Vorlage Bayerns beruht, zwei Varianten für die Honorierung der ersten Hektare an. Die eine sieht einen Zuschlag von 50 Euro/ha für die ersten 30 ha vor und beläuft sich auf 6 % des deutschen Direktzahlungsvolumens; alternativ könnte der Zuschlag 50 Euro für die ersten 46 ha betragen und würde damit 7,7 % des Direktzahlungsvolumens beanspruchen. Für die Grünlandförderung, die sich entgegen dem Konzept des Bundes nicht auf benachteiligte Gebiete beschränken soll, würden rund 2,8 % der Direktzahlungen benötigt.


Bei einer Umschichtung dieser Mittel in die Zweite Säule sollen sie entsprechend ihrem Aufkommen in den Ländern verbleiben und zweckgebunden sein für eine nachhaltige Landwirtschaft und dabei insbesondere Grünlandstandorte, ferner für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die Stärkung von besonders tiergerechter Haltung und des Tierwohls, den ökologischen Landbau sowie die Ausgleichszulage.


Mindestbetrag für ELER-Mittel


Bei der Verteilung der ELER-Mittel soll festgelegt werden, dass jedes Land mindestens 50 Euro/ha erhält. Damit kommen die Amtschefs insbesondere Nordrhein-Westfalen entgegen, auf das derzeit rechnerisch 33 Euro/ha entfallen. Finanziert werden soll dieser Betrag durch Länder mit überdurchschnittlichen Fördersätzen; gemeint sind die neuen Länder. Alternativ wird über einen Mindestsatz von 51 Euro/ha diskutiert. Gegen Ende der neuen Förderperiode soll der derzeitige Verteilungsschlüssel allerdings auslaufen und ein neuer entwickelt werden.


Im letzten Jahr der Förderung sollen noch 90 % der ELER-Mittel entsprechend dem bisher geltenden Verteilungsschlüssel den Ländern zugewiesen werden. 10 % der ELER-Mittel sollen dann gemäß des Anteils der Länder an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) verteilt werden. Einig sind sich die Amtschefs auch in der Forderung an den Bund, die Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) um 200 Mio Euro aufzustocken.


Bundeseinheitliche Prämie bis 2019


Bleiben soll es den Amtschefs zufolge bei der vom Bund vorgeschlagenen Raufutterfresserprämie, die 50 Euro/ha betragen und vor allem in Berggebieten gewährt werden soll. Die verpflichtende Junglandwirteförderung in der Ersten Säule soll sich auf rund 50 Euro/ha belaufen und für bis zur EU-rechtlich zulässigen Förderobergrenze von 90 ha pro Betrieb gezahlt werden.


Geeinigt hat man sich auf die Einführung einer Kleinerzeugerregelung mit einer Förderhöhe von maximal 1 250 Euro je Betrieb. Wie aus dem gemeinsamen Papier weiter hervorgeht, soll die Höhe der Greening-Prämie im Umfang von 30 % der Direktzahlungen ab 2015 national einheitlich festgelegt werden. Die bundeseinheitliche Basisprämie soll bis 2019 in drei gleichen Schritten erreicht werden. Im Gespräch ist auch eine Angleichung in vier gleichen Schritten. (AgE)

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