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topplus Entscheidung im Kabinett

Kompromiss zwischen BMEL und BMU zum Insektenschutz in Sicht

Im Streit um das Insektenschutzpaket der Bundesregierung zeichnen sich Kompromisse ab. Damit soll eine Kabinettsentscheidung am Mittwoch gelingen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung will am Mittwoch eine Entscheidung über das Insektenschutzpaket im Kabinett treffen. Sowohl das Bundeslandwirtschafts- (BMEL) als auch das Bundesumweltministerium (BMU) streben eine Kabinettsbefassung an diesem Mittwoch an, teilten beide Ministerien gegenüber top agrar mit. Die Ministerien stehen unter anderem unter Druck, weil der Kabinettstermin am 10. Februar der letzte ist, zu dem das Gesetz ohne Fristverkürzungen noch vor der Bundestagswahl vom Bundestag beschlossen werden kann.

Pflanzenschutzverbote, Gewässerrandstreifen und Glyphosat-Aus

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Am Mittwoch soll es laut den Ministerien sowohl eine Entscheidung zu den Vorhaben in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung als auch zum Bundesnaturschutzgesetz geben. In der Pflanzenschutzanwendungsverordnung sind die die geplanten Pflanzenschutz-Verbote in Schutzgebieten, die Gewässerrandstreifen bei der Pflanzenschutzanwendung und der Ausstiegspfad aus der Glyphosat-Nutzung geregelt. Bisher wollte das BMEL in den Verhandlungen mit dem BMU die FFH- und Vogelschutzgebiete von den geplanten Verboten für bienengefährdende Insektizide und Herbizide in Schutzgebieten ausnehmen. Bei den Gewässerrandstreifen hatte das BMEL versucht, die BMU Forderung von 10 auf 5 Meter und nur an Gewässern 1. und 2. Ordnung zu drücken. Zu diesen Details wollen sich aktuell weder BMEL noch BMU äußern.

Freiwillige Maßnahmen bis Mitte 2024 gesichert?

Laut Agra Europe ist es dem BMEL in den Verhandlungen nun gelungen, weitere Zugeständnisse zu erreichen. Als wichtigste Änderung soll es eine Klausel in der Verordnung geben, gemäß der freiwillige Insektenschutzmaßnahmen zunächst bis Mitte 2024 weitergeführt werden können. Dann soll geprüft werden, inwieweit sie erfolgreich waren. Damit würde die Bundesregierung einem zentralen Kritikpunkt Rechnung tragen und die Fortführung von kooperativen Ansätzen im Insektenschutz gewährleisten.

Ausnahmen für Sonderkulturen, Frischgemüse und Saatgut

Auch beim vorgesehenen Anwendungsverbot für Herbizide und bestimmte Insektizide in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebieten außerhalb von nationalen Schutzgebieten konnte das Agrarressort Änderungen durchsetzen. Dem Vernehmen nach soll es hier weitergehende Ausnahmen für Sonderkulturen geben. Zuvor waren die beiden Ressorts bereits übereingekommen, den Anbau von Frischgemüse und den zur Vermehrung von Saatgut von dem geplanten Anwendungsverbot auszunehmen.

Biotopschutz für Streuobstwiesen und artenreiches Grünland

Im Bundesnaturschutzgesetz, für das das BMU federführend ist, ist der künftige Biotopschutz von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen geregelt. Es geht darum, wie viele Streuobstbäume pro Hektar und in welcher Höhe zu einer Streuobstwiese zählen, die dann als Biotop mit strengen Pflanzenschutzauflagen geschützt werden soll. Bei den Vorgaben für artenreiches Grünland als Biotop hatten sich BMEL und BMU wohl schon vor Weihnachten auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Zudem enthält das Bundesnaturschutzgesetz Vorschriften zur Eindämmung der Lichtverschmutzung und zur insektenfreundlichen Landschaftsplanung.

DBV und LsV Deutschland fordern gemeinsam Rückzug des Paketes

Unterdessen geht der Protest von Landwirten gegen das Insektenschutzpaket der Bundesregierung weiter. Ein Verbändebündnis aus Deutschem Bauernverband (DBV), Land schafft Verbindung Deutschland (LsV), der DLG, den Familienbetrieben Land und Forst, dem Verband der Landwirtschaftskammern, der UFOP, den Waldbesitzern, Gartenbauern sowie dem Raiffeisenverband fordert die Bundesregierung in einer gemeinsamen Erklärung auf, den Entwurf für das Insektenschutz-Paket jetzt zurückzuziehen und eine „Neuausrichtung im Geist der Kooperation zwischen Land- & Forstwirtschaft und Naturschutz“ zu suchen. DBV-Präsident Joachim Rukwied kritisierte das Gesetzesvorhaben erneut scharf: „Dieses Gesetz hilft weder den Insekten noch den Bauern. Im Gegenteil: Es zerstört erfolgreiche Naturschutz-Kooperationen und gefährdet bäuerliche Existenzen", sagte er.

Borchert-Kommission als Vorbild für einen Neuanfang?

In der gemeinsamen Erklärung schlagen die Verbände vor, „gemeinsam mit der Bundesregierung nach dem Vorbild der ‚Borchert-Kommission‘ einen kooperativen und tragfähigen Vorschlag für mehr Biodiversitätsleistungen der Landwirte und Landnutzer zu entwickeln.“ Dabei wünschen sich die Verbände einen Vorrang für kooperative Länderkonsense nach den Vorbildern Niedersachsen, Baden-Württemberg und anderer Länder. Zudem solle es eine Sicherstellung der vollen Förderfähigkeit der Flächen (EU-Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbauprämie, Wasserkooperationen, Vertragsnaturschutz etc.) geben. Außerdem fordern sie einen Vertrauensschutz und die Einhaltung der Zusage, dass in FFH- und Vogelschutzgebieten Bestandsschutz für die Bewirtschaftung besteht und zusätzliche Umweltleistungen über Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.

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