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Kontroverse über Biodiversität-Auflagen in Pachtverträgen

Das Bundesumweltministerium (BMUB) fördert ein Projekt, dass Grundbesitzer dazu aufruft, Naturschutzauflagen in Pachtverträgen festzuschreiben. Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagiert ablehnend.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesumweltministerium (BMUB) fördert ein Projekt, dass Grundbesitzer dazu aufruft, Naturschutzauflagen in Pachtverträgen festzuschreiben. Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagiert ablehnend.


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In einem neuen Modellprojekt nehmen das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Grundbesitzer in den Blick. Über ihre Pachtverträge sollen sie zu „mehr biologische Vielfalt auf Wiesen und Äckern“ beitragen. „Nur gemeinsam mit den Grundbesitzerinnen und -besitzern lässt sich die biologische Vielfalt auf Agrarflächen erhalten und erhöhen. Das Projekt „Fairpachten“ nimmt diese Gruppe jetzt gezielt in den Blick“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von BMUB und BfN. Mit vielfältigen Beratungs- und Informationsangeboten sollen Eigentümerinnen und Eigentümer für eine naturverträgliche Verpachtung ihrer Flächen gewonnen werden. Das Bundesumweltministerium fördert das Modellvorhaben der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit 935.000 Euro. Es läuft bis 2023 und wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) fachlich betreut.

 

Rund 60 Prozent der Agrarfläche in Deutschland wird von Grundbesitzerinnen und ‑besitzern zur Bewirtschaftung an Landwirte verpachtet. „Dieses bislang kaum genutzte Flächenpotenzial wird durch das Projekt „Fairpachten“ jetzt für den Naturschutz erschlossen“, sagte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks in dieser Woche. „Indem Grundbesitzerinnen und -besitzer bereits in ihren Pachtverträgen eine naturverträgliche Bewirtschaftung der Flächen festschreiben, können sie entscheidend dazu beitragen, die Biodiversität deutscher Kulturlandschaften zu erhalten und zu steigern“, so Hendricks.  Ziel von „Fairpachten“ sei es, die Verpachtenden landwirtschaftlicher Flächen dabei zu unterstützen, durch die Pachtvertragsgestaltung die Biodiversität ihrer Flächen zu erhalten und im besten Fall sogar zu erhöhen, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von BfR und BMUB weiter. Möglich werde dies etwa durch einen geplanten Vertragsbaukasten mit verschiedenen Modulen und Musterverträgen, in denen eine naturverträgliche Bewirtschaftung auf den verpachteten Flächen festgeschrieben werde. Vertraglich vereinbart werden könnten etwa eine umweltschonende, ökologische Bewirtschaftung ohne Pestizide, das Anlegen von Ackerrandstreifen oder eine extensive Grünlandnutzung, bei der beispielsweise vergleichsweise wenige Tiere auf großer Fläche weiden. Zudem soll langfristig ein Beratungsnetzwerk etabliert werden, das allen Interessenten unter den Grundbesitzerinnen und ‑besitzern bundesweit zur Verfügung steht.


DBV-Präsident Rukwied: „Öko-Vorgaben haben in Pachtverträgen nichts verloren“


Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, kritisierte die vom Bundesumweltministerium geforderten Veränderungen bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen. Das Ansinnen von Ministerin Hendricks, Vorgaben für die Vertragsbeziehungen zwischen Grundeigentümern und Pächtern zu machen, ist für den Bauernverband nicht nachvollziehbar. „In landwirtschaftlichen Pachtverträgen darf keine Unwucht durch einseitige ökologische Zusatzanforderungen entstehen, die die ökonomische Seite ignorieren“, so Rukwied. Grundlage von Pachtverträgen müsse auch weiterhin der geltende Rechtsrahmen sein. Pachtverträge seien nicht als zweites Ordnungsrecht geeignet.

 

Im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) erfüllten die Landwirte bereits vielfältige ökologische Leistungen, heißt es beim DBV dazu weiter. Dazu zählten u.a. der Erhalt von Dauergrünland und die so genannten Greening-Auflagen. Die Landwirte, als Pächter, sind bereits zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Flächen nach guter fachlicher Praxis und den gesetzlichen Vorgaben gegenüber ihren Verpächtern verpflichtet. Im Rahmen freiwilliger Agrarumweltmaßnahmen und des Vertragsnaturschutzes erbringen sie mit vielfältigen ökologischen Leistungen ihren Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. „Dieser Vorstoß ist erneut ein Ausdruck von Geringschätzung der ökologischen Leistungen der deutschen Landwirte“, kritisierte Präsident Rukwied.

 

Hier ein Link zum „Fairpachten“-Projekt

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