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Kontroversen um Novelle des niedersächsischen Jagdgesetzes

Nachbesserungen an der Novelle des niedersächsischen Jagdgesetzes hat der Agrar-Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Hermann Grupe, gefordert. „Der geplante Umgang mit der Nutria ist eindeutig verfassungswidrig.“ Überrascht sei er, dass die Fraktionen im Ausschuss „völlig zerstritten“ aufgetreten seien.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachbesserungen an der Novelle des niedersächsischen Jagdgesetzes hat der agrarpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag, Hermann Grupe, gefordert.


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„Der geplante Umgang mit der Nutria ist eindeutig verfassungswidrig“, erklärte der FDP-Politiker nach der Sitzung des zuständigen Ausschusses letzte Woche in Hannover. Die Landesregierung müsse hier dringend nachbessern. Es brauche eine „eindeutige, rechtssichere und absolut klare“ Regelung wie in Nordrhein-Westfalen, die den Deichschutz und somit den Schutz von Menschenleben sicherstelle.


Das Verhalten der Regierungsfraktionen bezeichnete Grupe als „Farce“. Obwohl zuvor noch per Pressemitteilung Einigkeit verkündet worden sei, seien die Fraktionen im Ausschuss „völlig zerstritten“ aufgetreten. Es gebe kaum Punkte, in denen wirklich Einigkeit herrsche. Das behindere eine „klare, rechtssichere Lösung“, die beim Umgang mit der Nutria dringend nötig wäre.


Grupe stützt seine Kritik auf die Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) des niedersächsischen Landtages. Nach Ansicht des GBD ist die in der Novelle vorgesehene Möglichkeit, den Lebendfang und die Tötung von Nutria durch Personen ohne Jagdschein zu ermöglichen, „kompetenz- und damit verfassungswidrig“. Die Regelung betreffe den „abweichungsfesten Kern des Bundesjagdgesetzes, von dem der Landesgesetzgeber nicht abweichen darf“.


Auch die Regelung zu einem Schießnachweis als Voraussetzung für die Jagd auf Federwild und die Bewegungsjagd auf Haarwild wird als „verfassungsrechtlich risikoreich“ eingestuft. Die Novelle des Jagdgesetzes soll nach Angaben der Regierungsfraktionen insbesondere die Voraussetzungen für eine effektivere Bekämpfung von Tierseuchen schaffen und zudem die Bejagung der Nutria zum Schutz der Deiche erleichtern.


Bei Wildschweinen soll dazu im Ausnahmefall der Elterntierschutz aufgehoben werden können, etwa bei einem akuten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Für Nutria soll dieser Schutz aus wildbiologischen Gründen grundsätzlich entfallen, um die Bejagung „effektiver und praktikabler“ zu gestalten. Erlaubt werden soll zudem der Einsatz von Schalldämpfern; während die Jagd aus dem bewegten Fahrzeug heraus weiterhin verboten bleibt.

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