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Kritik an Absage hochrangiger Konferenz zum Naturschutz

Die EU-Kommission sieht sich offenbar nicht in der Lage, die Ergebnisse ihres „Fitness Checks“ der Naturschutzrichtlinien noch in diesem Monat zu veröffentlichen. Wie der NABU berichtete, sah sich die niederländische EU-Ratspräsidentschaft deshalb gezwungen, eine geplante Konferenz zum Thema Naturschutz abzusagen.

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Die EU-Kommission sieht sich offenbar nicht in der Lage, die Ergebnisse ihres sogenannten „Fitness Checks“ der Naturschutzrichtlinien noch in diesem Monat zu veröffentlichen.


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Wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) berichtete, sah sich die niederländische EU-Ratspräsidentschaft deshalb gezwungen, eine für den 28. bis 30. Juni geplante, hochrangig besetzte Konferenz zum Thema Naturschutz abzusagen. „Bis heute ist unklar, warum die EU-Kommission die Ergebnisse zurückhält. Es gibt aber starke Anzeichen dafür, dass Umweltkommissar Karmenu Vella daran gehindert wird, sie öffentlich zu machen - wohl, weil sie einflussreichen Akteuren an der Spitze der Kommission nicht gefallen“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.


Der Naturschutzbund und weitere europäische Umweltverbände hätten das Europaparlament und die Mitgliedstaaten aufgefordert, von der EU-Kommission die schnellstmögliche Veröffentlichung der Ergebnisse zu verlangen. Gleichzeitig hätten sie einen formellen Antrag gestellt, Einblick in die Expertenstudie der Kommission zu bekommen.


Bei der geplanten Konferenz in Amsterdam sollten laut NABU den bisherigen Plänen der Ratspräsidentschaft und des Umweltkommissars zufolge Schritte zur besseren Umsetzung der Naturschutzrichtlinien und zum Erhalt der Artenvielfalt diskutiert werden. Die EU überprüft seit 2014 ihre beiden wichtigsten Naturschutzrichtlinien, die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie.


Der „Fitness-Check“ der Richtlinien wurde von EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker angestoßen. Das Europaparlament hat sich gegen eine Reform der EU-Naturschutzregeln ausgesprochen. Die Europaabgeordneten halten stattdessen eine bessere Umsetzung der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie für erforderlich

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