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Mecklenburg-Vorpommern

Kritik an BVVG: Flächenpacht für Junglandwirte unbezahlbar

Eine Junglandwirtin unterlag im Bieten um BVVG-Flächen, weil auch ihre Bank den Lospreis für völlig überteuert hält. Warum die BVVG jedoch zu Marktpreisen verkaufen muss, schildert ein Vertreter.

Lesezeit: 4 Minuten

Wie in anderen Bundesländern auch steigen in Mecklenburg-Vorpommern die Preise für landwirtschaftliche Flächen. Inzwischen sollen die Preise ein Niveau erreicht haben, bei dem es jungen Landwirten kaum noch möglich ist, mitzuhalten und einen rentablen Betrieb aufzubauen, berichtet der NDR.

In der Kritik steht dabei auch die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG). Nach Ansicht der DKB-Bank verlange auch sie überhöhte Preise. Junglandwirtin Ulrike Veit-Brandt (29) aus der Nähe von Crivitz berichtete im Nordmagazin über ihr aussichtsreiches Konzept für einen Kräuteranbau im großen Stil mit Trocknung und Verpackung.

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Sie besitze auch schon ein Grundstück, könne aber mit dem Bau nicht beginnen, da sie die erforderlichen 260 ha für ihren ökologischen Hof nicht bekomme. Eine Ausschreibung der BVVG für 75 ha habe sie nicht erhalten. Aufgerufen waren bei dem Angebot speziell für Junglandwirte 19.800 € - „für minderwertigen Sandboden“, wie Veit-Brandt sagte. Die DKB-Bank habe dagegen 9.000 €/ha für realistisch angesehen und einen höheren Kredit verweigert.

Das ärgert Veit-Brandt, weil auch die Bank als Tochter der Bayerischen Landesbank teilstaatlich sei. Wie könne es da sein, dass die BVVG und die DKB so weit auseinanderliegen bei der Einschätzung des Bodenwertes?

Pachten sei für sie keine Alternative, da sie zwei Jahre auf Öko umstelle und nach fünf Jahren schon die erste Pachtperiode vorüber sei. Wenn sie die Flächen dann verliere, habe sie die ganze Andüngung für den Heilpflanzenbau für den Nachfolger gemacht. Wenn, dann bräuchte sie einen langen Pachtvertrag, damit sie ihren Plan umsetzen kann. Das hatte sie auch so Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) geschrieben, ohne Erfolg.

Gegenüber dem NDR ärgerte sich auch MV-Agrarminister Dr. Till Backhaus über den Fall. Die Junglandwirtin würde seinen Informationen nach bereits sehr erfolgreich hochgefragte Produkte herstellen, und dann auch noch ökologisch. Das sei doch genau das, was man heute wünsche. Er werde sich nun persönlich an die BVVG wenden, und nachhaken, versprach der SPD-Politiker.

„BVVG muss zu Marktpreisen verkaufen!“

Johann Jakob Nagel, Leiter der BVVG-Landesniederlassung Mecklenburg-Vorpommern, konterte in der Sendung, dass sich ein Bodenwert nicht daraus ergebe, indem die DKB „mal eben drauf guckt“, sondern der Wert des Bodens ergibt sich am Markt. „Wir sind kein privates Unternehmen, sondern wir haben dem Bundesrechnungshof gegenüber die Gewähr abzugeben, dass wir zu Marktpreisen verkaufen und verpachten. Deswegen ist der Grundsatz unserer Vergabe die Ausschreibung. Dieses Prinzip haben Bund und Länder – auch Herr Backhaus – gemeinsam beschlossen und uns als Konzept vorgegeben“, so Nagel.

Die 19.800 € hätten sich auf Basis der Kaufpreise ergeben, die die BVVG im System hat. Geboten wurden letztlich über 21.000 € von einem Veredelungsbetrieb, so der BVVG-Vertreter. Entgegenkommen dürfe die Gesellschaft den Jungbauern da nicht, man sei dazu angehalten, zu Marktpreisen nach Gebot zu verkaufen.

Zu der Ankündigung von Minister Backhaus, die Flächen der BVVG wieder zu übernehmen, sagte Nagel, dass Backhaus dies seit Jahren versuche. „Das sind politische Entscheidungen und bisher ist er auf dieser politischen Ebene grundsätzlich gescheitert. Und das auch aus gutem Grund: Das Konzept für unsere Privatisierung haben die Länder mit dem Bund vereinbart. Und das Bundesfinanzministerium sieht keinerlei Veranlassung jetzt aus fiskalischen und rechtlichen Gründen einer Übertragung der Flächen an die Länder noch näher zu treten.“

Als Problem sieht der Fachmann im Fall von Frau Veit-Brandt, dass die Flächen nur in kleinen Losen verkauft oder verpachtet werden dürften, auch das sei eine Vorgabe von Bund und Ländern. „Wir dürfen nur bis zu 15 ha pro Ausschreibungslos anbieten und das ist für Frau Veit-Brandt eine Nullnummer, das bringt gar nichts. Wir müssen uns was anderes überlegen“, sagte Nagel. Um im konkreten Fall eine Lösung zu finden, lädt er die Bäuerin, den Berater, den DKB-Vertreter und die Landgesellschaft und wenn möglich auch einen Ministeriumsvertreter zu sich ein, um die Ermessensspielräume und Schnittmengen auszuloten.

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