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Kritik an EU-Klonverbot: Die Nachfahren werden vergessen

Die EU-Kommission will – wie berichtet – das Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken in der Europäischen Union verbieten. Außerdem sollten lebende Klontiere oder Fleisch von Klontieren aus Drittstaaten wie den USA nicht importiert werden dürfen und in die Nahrungskette gelangen, heißt es in dem Gesetzesvorschlag.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission will – wie berichtet – das Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken in der Europäischen Union verbieten. Außerdem sollten lebende Klontiere oder Fleisch von Klontieren aus Drittstaaten wie den USA nicht importiert werden dürfen und in die Nahrungskette gelangen, heißt es in dem Gesetzesvorschlag, den Gesundheitskommissar Tonio Borg am Mittwoch vorgestellt hat.

 

Vielen Parlamentariern gehen die Vorschläge aber nicht weit genug, da keine Regelung für die Kennzeichnung der Nachfolgegeneration geklonter Tiere vorgesehen ist, berichtet Spiegel-Online. Laut Peter Liese, dem Sprecher für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EVP-Christdemokraten, sei die Vermarktung des Fleisches von Klontieren wirtschaftlich uninteressant. Daher würden die Tiere in die Zucht gehen. Die Nachfolgegeneration müsse aber nicht mehr als Klon gekennzeichnet werden, kritisiert Liese.

 

Seiner Meinung nach ist Klonen mit gravierenden Gesundheitsproblemen für die Tiere verbunden und gelte daher zu Recht als Tierquälerei. "Wenn man daher das Klonen verbietet, muss man auch eine Regelung für die Nachfolgegeneration finden," sagte Liese und kündigte an, das Borgs Vorschlag nicht das letzte Wort sein werde. Der Sprecher geht zudem davon aus, dass sich auch die neue Bundesregierung im Ministerrat entsprechend einsetzen wird.

 

Tonio Borg hatte ursprünglich auch eine Kennzeichnungspflicht für das Fleisch von Klontier-Nachkommen geplant, konnte sich damit aber innerhalb der EU-Kommission nicht durchsetzen, erklärt der Spiegel weiter. Der Aufwand, die Nachfahren der Klontiere zu ermitteln, sei zu hoch, hieß es demnach in Brüssel. Außerdem fürchte man Probleme mit der WTO. Derzeit ist das Klonen auf EU-Ebene erlaubt.


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EU-Kommission will mehr Rechtssicherheit


Die Vorschläge sehen zum einen ein Verbot der Klontechnik bei landwirtschaftlichen Nutztieren und ein Verbot des Inverkehrbringens von lebenden Klontieren und Klonembryonen vor. Zudem dürfen Lebensmittel von Klontieren, zum Beispiel Fleisch oder Milch, in der EU nicht auf den Markt gelangen.


Für neuartige Lebensmittel drängt die EU-Kommission auf ein klareres zentrales Zulassungsverfahren. EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg erklärte: "Die Vorschläge über das Klonen von Tieren gehen auf realistische und praktische Weise auf Tierschutzanliegen ein, aber auch darauf, wie die Verbraucher Lebensmitteln von Klontieren gegenüberstehen. Die Änderungen in Bezug auf neuartige Lebensmittel werden zu einem effizienteren System führen."


Das reproduktive Klonen von Tieren ist eine relativ neue Technik. Klonen hat nichts mit genetischen Veränderungen zu tun: Ein Klon ist kein genetisch veränderter Organismus (GVO). Mit der Klontechnik wird die Leistung eines Tieres nicht verbessert. Züchter könnten sie aber in Betracht ziehen, um größere Mengen an Reproduktionsmaterial von besonders wertvollen Tieren zu erhalten.


Derzeit wird die Klontechnik in der Lebensmittelerzeugung nicht verwendet. Nach der herrschenden Rechtslage wäre für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klonen in der EU eine Zulassung erforderlich.


Das  von der Kommission vorgeschlagene Verbot der Klontechnik gilt nicht für andere Bereiche, in denen das Klonen gerechtfertigt sein kann, beispielsweise in der Forschung, zur Erhaltung seltener Rassen oder gefährdeter Arten oder zur Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten.


vgl.:

Klonen soll verboten werden (16.12.2013)

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