Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Kritik an Liberalisierung von Verpackungsgrößen

Seit dieser Woche ist die Ernährungsindustrie in Deutschland bei einer Vielzahl von Lebensmitteln nicht mehr an konkrete Verpackungsgrößen gebunden. Das ergibt sich aus einer Änderung der Fertigpackungsverordnung, die am 11. April in Kraft trat.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dieser Woche ist die Ernährungsindustrie in Deutschland bei einer Vielzahl von Lebensmitteln nicht mehr an konkrete Verpackungsgrößen gebunden. Das ergibt sich aus einer Änderung der Fertigpackungsverordnung, die am 11. April in Kraft trat. Während beispielsweise Milch bisher in den Füllmengenbereichen von 0,5 l bis 1 l nur in Fertigpackungen mit einem halben, dreiviertel oder einem Liter abgegeben werden durfte, entfallen solche Vorgaben nun. Das gilt nicht nur für Milch, sondern auch für weitere Lebensmittel wie Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker und Schokolade. Bei Wein, Sekt und Spirituosen bleiben die festen Füllmengen hingegen erhalten. Mit der Änderung der Fertigpackungsverordnung wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisierte die Liberalisierung. "Auch bei viel gekauften Lebensmitteln werden die Verbraucher künftig mit versteckten Preiserhöhungen hinters Licht geführt werden", befürchtet Armin Valet von der Verbraucherzentrale. Die Masche, geringere Füllmenge bei gleichem Preis, werde schon jetzt bei vielen Produkten angewendet, etwa bei Süßigkeiten, Säuglingsnahrung und Frühstückscerealien. Nur anhand des erhöhten Grundpreises könnten Verbraucher den Anbietern auf die Schliche kommen. Der Packungspreis sei letztendlich für Preisvergleiche uninteressant. Doch werde der Grundpreis vom Handel nur unzureichend ausgezeichnet. Dem hielt eine Sprecherin des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) entgegen, es drohe kein Preischaos. Die jetzige Regelung erfasse ohnehin nur wenige Produkte, die übriggeblieben seien. Eine überflüssig gewordene Regelung werde abgeschafft. Mit Mengen-, Preis- und Grundpreisangabe hält der BLL die Voraussetzungen für Transparenz im Handel gegeben.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.