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Krüsken: Stalleinbrüche rechtlich ächten
„Stalleinbrüche müssen vergleichbar mit Diebstählen bei Wohnungseinbrüchen konsequenter und schärfer strafrechtlich geahndet werden, da hiermit Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bauernfamilien verbunden sind." Das fordert der DBV von der nächsten Bundesregierung.
„Stalleinbrüche müssen vergleichbar mit Diebstählen bei Wohnungseinbrüchen konsequenter und schärfer strafrechtlich geahndet werden, da hiermit Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bauernfamilien verbunden sind." Das fordert der Deutsche Bauernverband von der nächsten Bundesregierung – nicht, um Missstände zu verbergen, sondern um Familien zu schützen.
"Zudem fordern wir bei illegalen Stalleinbrüchen eine Erweiterung möglicher Schadensersatzansprüche von Tierhaltern und verschärfte Beweisverwertungsverbote", so Bernhard Krüsken. Man müsse „dem zwielichtigen Geschäftsmodell von Organisationen, die rechtswidrig erlangte Bilder produzieren, um ihr Spendenvolumen zu erhöhen, die Grundlage zu entziehen".
Die stillschweigende Duldung „dieses Stalkings durch Aktivisten“ einiger Tierschutzorganisationen sei eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens nicht würdig, sagt Krüsken weiter. Teile der Politik würden es zwar scheuen, das Thema Stalleinbrüche aufzugreifen. Es gebe aber durchaus Möglichkeiten, gegen Stalleinbrüche vorzugehen. Häufig arbeiteten solche Organisationen unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit. Die Gemeinnützigkeit müsse in dem Moment erlöschen, in dem illegale Praktiken wie Stalleinbrüche stattfänden oder unterstützt würden, forderte Krüsken.
Für das häufig beobachtete Verhalten des monatelangen vorgeblichen Dokumentierens von Missständen gebe es laut Krüsken zwei Erklärungen. Entweder seien die daraus resultierenden Bilder inszeniert oder zumindest überzeichnet. Oder der Missstand sei real und die Aktivisten gefielen sich „in der Rolle von Gaffern, die kein wirkliches Interesse an der Behebung von Missständen“ hätten, weil sie medial davon profitierten.