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Kükentöten: Urteil fällt erst am Donnerstag

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat vergangene über die Rechtmäßigkeit des Kükentötens in Deutschland nur mündlich verhandelt. Nun soll das Urteil am Donnerstag dieser Woche fallen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig seine Entscheidung zur Praxis der Tötung männlicher Küken von Legehennen am 23.5.19 verkünden. Am vergangenen Donnerstag hatte die mündliche Verhandlung dazu stattgefunden. Die Richter müssen vor allem klären, ob der laut Tierschutzgesetz vorgeschriebene „vernünftige Grund“ für die Praxis gegeben ist.

Das damals vom Grünen-Politiker Johannes Remmel geführte Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium hatte 2013 die zuständigen Veterinärämter angewiesen, die Tötung männlicher Eintagsküken im Land zu untersagen. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform einstuften. Bei der gebotenen Abwägung käme den Nutzungsinteressen, die für die Zulässigkeit der Tötung sprächen, derzeit ein höheres Gewicht zu, als gegenläufigen ethischen Gesichtspunkten, hatten die Richter geurteilt. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll nun entschieden werden, unter welchen Voraussetzungen ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gegeben ist und inwieweit wirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen sind.

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NRW-Agrarministerin Heinen-Esser appelliert an Verbraucher

Im Vorfeld der Entscheidung forderte Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) ein „schnellstmögliches“ Ende „dieser Tierquälerei“. „Mit den ethischen Grundsätzen des Tierschutzes ist diese Praxis nicht vereinbar“, sagte sie. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens appellierte sie an die Verbraucher, mit ihrem Einkaufsverhalten Einfluss darauf zu nehmen, der Tötung männlicher Küken ein Ende zu setzen. Schon heute gebe es Alternativen im Lebensmitteleinzelhandel wie etwa die Mast von Bruderhähnchen oder die Aufzucht von Hühnern, die sowohl Eier legten als auch Fleisch ansetzten. Zudem stünden Methoden zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im Ei kurz vor der Marktreife, so Heinen-Esser weiter.

Die stellvertretende Vorsitzende vom Bundestagsernährungsausschuss, Carina Konrad (FDP), sprach sich dafür aus, die Technik der Früherkennung in die Fläche zu bringen. Sie sprach sich außerdem für eine einheitliche europäische Lösung aus. „Fiktive Debatten darüber, wann das Kükenleben beginnt, versperren uns den Blick auf's Wesentliche. Stattdessen müssen wir jeden Schritt als das sehen, was er ist: ein Fortschritt", sagte sie.

Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte indes, dass die Geschlechterbestimmung im Ei nur eine technische „Lösung“ sei, die das eigentliche Problem der „extrem“ spezialisierten Zucht auf die Legeleistung der Tiere nicht angehe.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte zuletzt die Hoffnung geäußert, dass Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei schon „im kommenden Jahr“ allen Brütereien in Deutschland zur Verfügung stehen. Der „vernünftige Grund“, der das Töten bislang ermöglicht, würde dann automatisch wegfallen.

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