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Künftig fünf zusätzliche Wohnungen auf dem Hof möglich

Im Bundestag starten die Beratungen zum Baulandmobilisierungsgesetz. Es enthält Erleichterungen für die Umnutzung von Hofstellen. Wann es einen Beschluss gibt, ist noch offen.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Donnerstag berät der Bundestag in erster Lesung das Baulandmobilisierungsgesetz. Es soll die Empfehlungen der Baulandkommission umsetzen und den Kommunen die Bereitstellung von Bauland erleichtern. Enthalten sind in dem Gesetz auch Erleichterungen für die Umnutzung von ehemals privilegierten landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich.

Gebäudesubstanz auf den Höfen erhalten

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Konkret ist vorgesehen, dass künftig nach Aufgabe der privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung auch Nutzungsänderungen möglich sein sollen. So können Gebäudeteile zum Beispiel zuerst zu Lager- oder Büroräumen umgenutzt werden und diese trotzdem später zu Wohnungen umgewidmet werden. Außerdem sollen künftig fünf statt bisher nur drei Wohnungen in ehemaligen Hofstellen zulässig sein. Beide Maßnahmen sollen den Strukturwandel in der Landwirtschaft abfedern und dazu beitragen, die Gebäudesubstanz auf den Höfen zu erhalten.

Das Gesetz führt zudem eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ ein. Damit will die Bundesregierung mehr „Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen“ erreichen. Das Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen soll damit leichter möglich werden.

Weiter beschleunigte Verfahren am Ortsrand

Außerdem ist eine befristete Verlängerung von § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) vorgesehen, um das Bauen im Außenbereich zu erleichtern. Am Ortsrand sollen danach weiterhin Gebäude auf bis zu 1 ha großen Flächen im beschleunigten Verfahren, d.h. ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, errichtet werden dürfen. Der Deutsche Bauernverband kritisiert gemeinsam mit Umweltverbänden das Verfahren. Die Ausnahme beschleunige den Flächenverbrauch, kritisieren sie.

Gesetz für Tierställe ist ausgelagert und auf Eis

Kein Bestandteil des Gesetzentwurfes ist hingegen mehr das Baurecht für Ställe und Tierhaltungsanlagen. Die Große Koalition hatte dies im letzten Sommer in einen eigenen Gesetzentwurf gefasst, mit dem Ziel schneller zu einer vereinfachten Genehmigung für Tierwohlställe zu kommen. Das hat aber bisher nicht geklappt, der Gesetzentwurf liegt derzeit im Bundestag auf Eis. Dennoch könnte auch über das Baulandmobilisierungsgesetz nochmal Bewegung in die festgefahrene Debatte zum Baurecht für Tierwohlställe kommen. Die Länder fordern nämlich über den Bundesrat doch eine Tierwohlprivilegierung im Baulandmobilisierungsgesetz fest zu schreiben. Danach soll die Privilegierung im Außenbereich auch für genehmigte Ställe erhalten bleiben, wenn diese „zum Zwecke der Verbesserung des Tierwohls geändert, baulich erweitert oder ersetzt“ werden sollen. Voraussetzung soll sein, dass dabei die Zahl der Tierplätze nicht erhöht wird.

Beschluss noch offen

Wann das Baulandmobilisierungsgesetz im Bundestag zum Beschluss steht, ist derweil noch offen. Denn vor allem beim eigentlichen Kern des Gesetzes, der die Umwandlung von Mietwohnungen in angespannten Wohnungslagen einschränken soll, gibt es noch Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD. Dabei geht es um eine Genehmigungspflicht für eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die bis Ende 2025 gelten soll.

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