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Kuhhandel zum Tierwohllabel steht kurz bevor

Die Bundesregierung steht beim Tierwohllabel offenbar kurz vor dem Durchbruch. Auch zu Insektenschutz, Glyphosat und Umschichtungen der Agrarzahlungen soll es Entscheidungen geben.

Lesezeit: 4 Minuten

Das CDU-geführte Bundeslandwirtschafts- (BMEL) und das SPD-geführte Bundesumweltministerium (BMU) ringen um Kompromisse zu einer Reihe von Landwirtschaftsthemen. Offenbar steht eine Einigung kurz bevor, wie verschiedene Quellen aus Union und SPD in Berlin gegenüber top agrar bestätigen. Beim Tierwohllabel wollen sich die beiden Kontrahenten auf den Passus einigen, dass das Label zunächst freiwillig eingeführt wird und die Bundesregierung im Gegenzug verspricht, „die Initiative für ein EU-weites verpflichtendes Kennzeichen oder eines von einer Gruppe gleichgesinnter Mitgliedstaaten“ zu ergreifen. So steht es im überarbeiteten Gesetzentwurf zum Tierwohlkennzeichen, der top agrar vorliegt.

Kompromiss steht auf wackeligen Füßen

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Diesem Kompromiss hatte in Ansätzen in der vergangenen Woche auch die Niedersächsische Veredelungswirtschaft nach einem gemeinsamen Gespräch mit Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und der Landesregierung zugestimmt. In einem gemeinsamen Positionspapier hatten die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschland (ISN), das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland (AEF) sowie der Verband der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft dargelegt, dass als Kompromiss ein freiwilliges staatliches Tierwohllabel auf nationaler Ebene eingeführt werden könne, wenn der Bund parallel dazu zeitgleich eine verpflichtende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung auf EU-Ebene anschiebt. Im Interview mit top agrar verdeutlichte der AEF-Vorsitzende Uwe Bartels jedoch, dass seine Vorstellungen für einen Kompromiss noch weitergehen. Er pocht gleichzeitig auf ein Finanzierungskonzept für mehr Tierwohl und eine Reform des Bau- und Immissionsschutzgesetzes zu Gunsten von Tierwohlställen.

BMU bekommt Mitsprache bei den Kriterien

Für die Kriterien für das staatliche Tierwohllabel, die die Landwirte je Stufe einhalten müssen, gibt der Gesetzentwurf dem BMEL eine Ermächtigung, diese in einer Verordnung aufzusetzen ohne die Zustimmung der Länder im Bundesrat einzuholen. Allerdings bekommt das BMU danach ein Mitspracherecht bei den Kriterien eingeräumt.

Verabschiedung noch im August

Nächster Termin für eine Verabschiedung des Gesetzes zum Tierwohlkennzeichen im Bundeskabinett ist Mittwoch, der 21. August. Heute steht das Thema nicht auf der Kabinettsliste. Danach wird aber auch der Bundestag noch über das Gesetz beraten. Das BMEL bestätigt die Einigung bisher nicht, sondern verweist darauf, dass die Ressortabstimmung noch laufe. „Wir sind optimistisch, dass wir in den Verhandlungen zum Tierwohlkennzeichen weiter kommen“, sagte eine Sprecherin des BMEL gegenüber top agrar.

Großes Landwirtschaftspaket in den Verhandlungen

Außerdem hält sich in Berlin das Gerücht hartnäckig, dass mit dem Tierwohllabel gleich ein ganzer Strauß an Vorhaben zur Landwirtschaft verabschiedet werden soll. Dazu gehören ein Kompromiss zum Aktionsplan Insektenschutz, zum Einsatz von Glyphosat und zu den vom BMU für die Pflanzenschutzmittelzulassung geforderten Ausgleichsflächen. Das BMU will diese Punkte noch im August durchs Kabinett bringen. Beim BMEL heißt es hingegen, es würde jedes Themengebiet für sich beraten und gut behandelt. Vor der Sommerpause hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel jedoch Druck auf die streitenden Ministerien gemacht und im Bundestag angekündigt, dass sie bis September vom BMEL und BMU mindestens eine Einigung für einen Ausstiegsplan für Glyphosat haben will.

Umschichtung der Direktzahlungen möglich

Mit in das Paket könnte auch eine Regelung zur Verteilung der EU-Agrarzahlungen für das Jahr 2020 fallen. Bis Ende des Jahres muss die Bundesregierung der EU noch melden, ob sie es auch 2020 bei den bisherigen Umschichtungen von 4,5% der Direktzahlungen in die zweite Säule belässt oder nicht. Die CDU/CSU war bisher dagegen, weil sie eine neuerliche Kürzung der Direktzahlungen ablehnt. Die SPD hingegen fordert seit langem die maximal mögliche Umschichtung von 15%, um damit mehr Agrarumweltleistungen in der zweiten Säule zu finanzieren. Sie sieht die Umschichtung als Möglichkeit an, um eine stärker an Leistungen gebundene Auszahlung der EU-Agrarzahlungen vorzubereiten. Zumal die Verhandlungen zur EU-Agrarreform in Brüssel im Zeitplan hinterher hängen, wird mittlerweile nicht von einem Inkrafttreten der Reform vor 2023 gerechnet. Insofern wird die Lösung zur Verteilung der EU-Agrarzahlungen im Jahr 2020 vermutlich auch für die Jahre 2021 und 2022, die als Übergangszeit anzusehen sind, Bedeutung haben.

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